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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
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#2
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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
hey Gittilein,
weißt du nähres über die KFZ-Finanzierungshilfen für Berufstätige bei Berufstätigen. Wo bekomme ich da Infos, ich möchte mir gerade ein neues Auto kaufen und so ein Zuschuß wäre ja nicht schlecht. Ich habe GdB 60%. LG Chancy |
#3
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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
hier noch zwei links zum thema:
http://www.schwerbehindertenausweis.de/ http://behinderung.org/schwerau.htm |
#4
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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
ich hab mich mal bei meinem bruder erkundigt. er sagt, über das zuständige versorgungsamt sei kfz-steuer - erlass möglich. der grund war wirbelsäulenschädigung durch krebs.
nicht unwichtig ist auch der freibetrag auf der lohnsteuerkarte. novio |
#5
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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
Hallo,
für Kfz.Steuererlass braucht man den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, für 50% Kfz.Steuerminderung Merkzeichen G. Alle Informationen bekommt man von den zuständigen Versorgungsämtern, wobei es dort auch Merkblätter gibt, die die einzelnen Kriterien enthalten, auch was den Zuschuss eines Kfz. betrifft. Elke |
#6
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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
Hey,
vielen Dank - das stimmt mit den Infos meines Versorgungsamtes überein. Für mich gibts nix fürs KFZ, da ich ja keine Gehbehinderung habe. Alles Gute für Euch Chancy |
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