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Wiedereingliederung - wer bezahlt?
Hallo,
ich bin hier ganz neu und habe ein Problem. Hoffe, das mir da jemand mit einem Rat weiter helfen kann. Ich bin 2007 an Darmkrebs erkrankt, nach OP, erfolgte Chemo und Kur, dann habe ich angefangen mit Wiedereingliederung. Leider bevor ich die Wiedereingliederung abschließen konnte ist eine Lebermetastase erkannt worden. Wieder erfolgte ein OP. Weil aber keine Lymphknoten befallen waren, musste ich keine Chemo machen. Durch erneute Wiedereingliederung bin ich dann erfolgreich in meinen Beruf wieder eingestiegen. Nach 8 Monaten sind beiderseits Lungenmetastasen erkannt worden. Wieder zwei OP - keine Lymphknoten - keine Chemo. Danach führte ich eine zweite Kur durch. 1 1/2 Wochen nach der Kur bin ich nach 5-wöchiger Wiedereingliederung wieder ins Berufsleben gestartet. Da ich durch die lange Krankheitsdauer von über 78 Wochen in 3 Jahren von der Krankenkasse ausgesteuert bin, beziehe ich seit Herbst 2009 statt Krankengeld Arbeitslosengeld. Die Kur hat die Rentenversicherung übernommen, dann die Zeit bis zur Wiedereingliederung wieder das Arbeitsamt. Jetzt das eigentliche Problem: Für die Zeit der Wiedereingliederung fühlt sich niemand zuständig. Die Rentenversicherung sagt: Wenn die Kur nicht die Wiedereingliederung eingeleitet hat, ist sie nicht dafür zuständig. Das Arbeitsamt wehrt sich mit der Aussage: Das auch eine unentgeltliche Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Std. wöchentlich Arbeitslosigkeit ausschließt und so mit auch die Leistung. Kann mir da jemand mit einem Rat helfen, wer in so einem Fall für die Zeit der Wiedereingliederung zuständig ist? Ich würde mich über jeden Rat freuen. Schöne Grüße Alraune |
#2
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AW: Wiedereingliederung - wer bezahlt?
Hallo Alraune,
wir stecken derzeit im selben Dilemma. Wäre schön, wenn du dich nochmals hier meldest.
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Herzlichst Sabine |
#3
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AW: Wiedereingliederung - wer bezahlt?
Hallo zusammen,
wenn Ihr in die Suchmaschine "Arbeitslosengeldbezug während Wiedereingliederungmaßnahme" eingebt und dann noch "frag einen Anwalt" gibt es einen Treffer, der Euch genau auf die Antwort Eurer Frage bringt: das Arbeitsamt ist mit ALG I zuständig. Dort wird auch auf ein Urteil hingewiesen: Urteil des BSG vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06R Man kann also davon ausgehen, dass die Zeit der Wiedereingliederung immer als Arbeitsunfähigkeitszeitraum angesehen wird, somit entweder Krankenkasse (innerhalb der 78 Wochen) oder Arbeitsagentur zuständig ist. Bleibt nur der Widerspruch und der Hinweis auf das o.g. Urteil.
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#4
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AW: Wiedereingliederung - wer bezahlt?
Hallo J.F.
danke schön!!!!!! Bei uns ist das Problem, dass die Agentur sagt, sie hilft so lange nicht bei einer Wiedereingliederung, bis die Rentenversicherung eine Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt hat. ERGO: Uns läuft sowas von die Zeit weg, zum
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Herzlichst Sabine Geändert von Binie (10.08.2010 um 11:54 Uhr) |
#5
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AW: Wiedereingliederung - wer bezahlt?
Hallo, ich bin es, die diese Thema angefangen hat.
Also, ich bin zum Anwalt gegangen, der hat Arbeitsamt ein geklagt. Innerhalb von kurze Zeit danach hat mir Arbeitsamt ganze Geld Überwiesen (ohne jegliche Verfahren) und die ganze Kosten übernommen. Also fürchtet Euch nicht, klagt die an!!! Ich arbeite jetzt Vollzeit und es geht mir bis jetzt gut. Liebe Grüße Alraune |
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