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#1
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Witwenrente bei Beamten
Hallo,
habe gestern Bescheid bekommen, wieviel Witwenrente mir zusteht. Bin total fassungslos, weil der sogenannte "Freibetrag" von ca. 689 € nicht mehr zum Tragen kommt. Ich verdiene zuviel, Freibetrag gibt es nicht mehr, also wird meine Witwenpension (mein Mann war Beamter) um 809 € gekürzt. Und meine Witwenpension wird nächstes Jahr in Steuerklasse 6 versteuert. Mein Gehalt wird in Steuerklasse 4 versteuert. Ich brauche zwei Lohnsteuerkarten. Hat jemand damit Erfahrung? Ute |
#2
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AW: Witwenrente bei Beamten
Hallo Ute,
mich hat im Jahre 2000 das gleiche "Schwert" des Beamtenversorgungsgesetzes getroffen, denn meine verstorbene Frau war Beamtin und ich bin noch voll erwerbstätig (nicht beamtet). Die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes ähneln denen des Rentenrechts, d.h. das eigene Erwerbseinkommen wird z.T. auf die Witwenrente angerechnet. Bei hinreichend hohem eigenen Erwerbeinkommen erhält der überlebende Partner keine (oder nur noch eine sehr geringe) Witwenrente. Es ist empfehlenswert, sich mit den einschlägigen Passagen des Beamtenversorgungsgesetzes vertraut zu machen. Ich war darauf vorbereitet, daß ich so gut wie keine Witwerrente bekommen werde, mich hat das daher nicht überrascht. Nach meiner Kenntnis des Steuerrechts gibt es jedoch für das Sterbejahr und das darauf folgende Jahr das sogenannte "Gnadensplitting", .d.h. man erhält gegen Vorlage der Sterbeurkunde als Hinterbliebener beim Bürgermeisteramt /.bzw. Finanzamt die Steuerklasse III für das eigene Erwerbseinkommen. Ebenso wird man (siehe unten) die zweite Steuerkarte VI beantragen. Das sollte man bald nach dem Tod des Partners veranlassen. Diese geänderte Steuerkarte muß man dann natürlich auch dem Arbeitgeber vorlegen, damit die lfd. Steuerabzüge geändert werden können. Es ist auch o.k., daß man die zweite Steuerkarte (VI) erhält wegen der Witwenpension, die man bei der Versorgungskasse des verstorbenen Beamten vorzulegen hat. Die Einkünfte aus "Witwenpensionen" sind in der Steuererklärung mit gesonderter Anlage aufzuführen. Für die Steuererklärung im Sterbejahr gilt: Zusammenveranlagung mit Deinem Ehemann und es wird der günstigere Splittingtarif angewendet, mit Angabe seit wann Du verwitwet bist. Für das dem Sterbejahr folgenden Jahr gilt: Einzelveranlagung, Du bekommst aber für dieses Jahr noch das so genannte günstige Witwensplitting/Gnadensplitting als wenn Du noch verheiratet wärst. Im Jahr darauf erfolgt dann jedoch die Einzelveranlagung mit Grundtabelle, dabei zahlst Du Steuern wie eine ledige Person. Beste Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel Geändert von shalom (09.10.2006 um 10:13 Uhr) |
#3
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AW: Witwenrente bei Beamten
Hallo Shalom,
fast genau das habe ich inzwischen auch herausbekommen. Hatte zwischenzeitlich mit meinem Steuerberater Kontakt aufgenommen. Allerdings hat man mir heute beim LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW) mitgeteilt, daß ich keine zweite Steuerkarte brauche, sondern, daß beides mein Gehalt (ich werde auch über das LBV) bezahlt und meine Witwenpension auf der gleichen Steuerkarte abgerechnet wird. Mein Steuerberater hatte genau das in Erfahrung gebracht, was Du mir geschrieben hast. Was stimmt denn jetzt nun? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Ich muß jetzt sofort die Steuerklasse 3 für dieses Jahr noch beantragen, für nächstes Jahr bekomme ich auch Steuerklasse 3 und danach Steuerklasse 1, sofern ich meine Tochter, die noch im Studium ist, nicht mehr auf meiner Steuerkarte eingetragen ist, ansonsten würde ich dann Steuerklasse 2 bekommen. Boooo, ist das ein Wirrwarr. Also, was stimmt jetzt wohl: das, was man mir beim LBV gesagt hat oder das, was mein Steuerberater herausbekommen hat? Wie kann ich das herausbekommen? Viele Grüße Ute |
#4
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AW: Witwenrente bei Beamten
Hallo Ute,
es stimmt beides. Deine LBV erledigt nun "ökonomisch" auf EINER Steuerkarte sowohl Dein Gehalt, wie auch (dann wohl getrennt ausgewiesen) Deine Witwenpension. Es ist anzunehmen, daß die "Ökonomie" geschieht, weil ihr beide den gleichen Arbeitgeber (LBV NRW) hattet. Das war bei uns nicht der Fall, denn nur meine Frau war dem LBV BaWü zugeordnet, daher brauchte ich für die Witwerpension eine Steuerkarte VI, die ich dem LBV BaWü vorzulegen hatte. Es ist jedoch nicht häufig der Fall, daß beide Ehepartner den gleichen öffentlichen Arbeitgeber haben, daher gilt im Allgemeinen das von Deinem Steuerberater und mir beschriebene Verfahren mit der zweiten Steuerkarte. Ich glaube, Du kannst da der mitdenkenden LBV vertrauen (und natürlich auch Deinem Steuerberater). Die Umtragung der jetzigen Steuerklasse von IV auf III ist schnell erledigt und einen Schaden hast Du in keinem Fall, denn Du wirst für 2006 beim Steuerausgleich so behandelt, als wenn Du ganzjährig die StKlasse III gehabt hättest. Fordere umgehend die laufende Steuerkarte vom LBV zurück und lasse beim zuständigen Finanzamt (mit Vorlage der Sterbeurkunde) die Änderung der StKlasse von IV auf III vornehmen, danach sendest Du die geänderte aktuelle Steuerkarte für 2006 an das LBV zurück. Sollte Dir die neue Karte für 2007 bereits mit der alten StKlasse IV zugesandt worden sein, so kannst Du die auch gleich mit ändern lassen auf StKlasse III. Die Ausstellung von Steuerkarten ist Sache der Gemeinde bzw. Stadt, die Änderung einer existierenden Steuerkarte jedoch ist meines Wissens nach im Allgemeinen Sache des zuständigen Finanzamts. Aber Du kannst Dich ja vorsichtshalber (um unnötige Wege zu vermeiden) bei der Gemeinde (Stadt) oder beim Finanzamt vorher telefonisch erkundigen. Alles klar ? Liebe Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel Geändert von shalom (10.10.2006 um 09:26 Uhr) |
#5
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AW: Witwenrente bei Beamten
Lieber Shalom,
Du hast mir sehr geholfen. Vielen lieben Dank. Bekomme jetzt in den nächsten Tagen meine Steuerkarte und die Steuerkarte meines Mannes zurück und ich habe mich schon erkundigt, ich muß nicht zum Finanzamt wegen der Steuerklassenänderung, das macht bei uns das Bürgerbüro, muß halt nur unsere Steuerkarten und die Sterbeurkunde mitbringen. Nochmals vielen lieben Dank. Liebe Grüße Ute |
#6
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AW: Witwenrente bei Beamten
Liebe Ute,
die Steuerkarte musst Du auch bei Deiner zuständigen Gemeinde ändern lassen und mein öffentlicher Arbeitgeber hat mir, auch wenn die Änderung der Steuerklasse mit Zeitversatz erfolgte, dann die zurückliegenden Monate "zurückerstattet". Du musst nicht extra zum Finanzamt. Im übrigen kann ich das von Shalom geschriebene nur bestätigen. Maunzerl |
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