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#1
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Einkommnessteuererklärung
Hallo an alle,
habe gerade bei dem Finanzamt erfahren, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis pro Jahr 3000Km Privatfahrten abrechenen kann!!! Der Km zu 58Pf!! Viele Grüße an Euch alle Christian |
#2
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christian,
das interessiert mich sehr - ist das eine pauschale Geltendmachung ohne Einzelnachweis ? Braucht man dazu das "G"-Zeichen im Ausweis ? Viele Grüße, Sabine |
#3
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Sabine,
dafür brauchst Du kein Einzelnachweis! Das "G" im Ausweis brauchst Du auch nicht! Habe ich auch nicht. Das wird Pauschal angerechnet, trag es auf jeden Fall ein!! Viele Grüße, Christian |
#4
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christian und Sabine,
sagt mal was bedeutet denn das "G" im Ausweis? und unter welchem Punkt kann man die km geltend machen? Viele Grüße Ines |
#5
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Ines,
das "G" bedeutet eine Gehbehinderung. Trag die Km unter Außergewöhnliche Belastungen ein. Viele Grüße, Christian |
#6
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christian!
Bekommt man diese Pauschale nur für ein Auto das auf mich selbst zugelasen ist, oder auch für das des Ehepartners? Wir werden ja zusammen veranlagt. Viele Grüße, Ute |
#7
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christian,
hast du zufällig auch ie Quelle im Einkommenssteuerrecht dazu? Unsere Steuerberaterin wusste von den 3000 km nichts. Viele Grüße Heike |
#8
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Einkommensteuererklärung
für deine steuerberaterin:
R 189 Abs.4 EStR, BStBl.96 I S.446, steht so im Heft ' tabellen und infomationen für den steuerlichen berater ' von der DATEV. "GdB von mind. 80 oder GdB vom mind. 70 und merkzeichen G, können aufwendungen für durch die behinderung veranlasste unvermeidbare fahrten in angemessenem Rahmen als aB geltend machen. ein aufwand für fahrten bis zu 3000 km im jahr kann als angemessen angesehen werden. 3000 km a 0,52 DM = 1560 DM für 2001 für 2002 sind die km-pauschalen erhöht worden. |
#9
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Einkommnessteuererklärung
Liebe Edel.
Vielen Dank für Deine "klare Ansage". Diese kann bares Geld wert sein - oder auch nicht. Mit anderen Worten: Für einen Grad der Behinderung unter 70 % kann man die 3000-Kilometerpauschale in der Steuererklärung nicht in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße von KHelga |
#10
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Einkommnessteuererklärung
Auch vielen Dank für die prompte und direkte Anwort. Trifft aber für mich nicht zu, da ich einen GdB von 50 habe. Viele Grüße Heike
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#11
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Einkommenssteuererklärung
Unter www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html gibt es neben diesem noch viele andere Tips zu Ermäßigungen.
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#12
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Einkommnessteuererklärung
Liebe(r) A. Hunger.
Ganz herzliche Dank für die Adresse zum Thema "Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte". Freundliche Grüße KHelga |
#13
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Einkommnessteuererklärung
Hallo,
habe soeben das mit den 3000 km gelesen. Ich habe auch einen Ausweis mit 100 % und ein G drin. Leider habe ich meine Steuer schon gemacht und auch schon zurückbekommen. Nachträglich ist da wohl nichts mehr zu machen, oder ? Ansonsten muß ich es mir vormerken für 2002. Christine2 |
#14
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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christine2,
es kommt darauf an wie lange Du schon Dein Bescheid hast. Schau mal auf dem Formular ob die Frist schon abeglaufen ist ( Einspruchsfrist)! Ansonsten kannst Du es Dir wirklich nur für das nächste Jahr vormerken! Bei 100% und dem "G" kannst du auch die Kfz-Steuern absetzen, sofern das Auto auf Dich zugelassen ist! Viele Grüße, Christian |
#15
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Einkommnessteuererklärung
@Christian Was ist wenn ich noch arbeite. Wie wird mir das angerechnet.Bekomme ich zusätzlich die KM zur Arbeit hin und zurück bezahlt. Oder ist das in der Pauschale mit eingerechnet?
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