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#1
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Steuervorteile
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand aus. Bekommt man als Behinderter irgendwelche Steuervorteile beim Jahresausgleich/Einkommensteuer ? Hat ein Arbeitgeber Vorteile wenn er einen Behinderten einstellt? Danke! S. |
#2
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Steuervorteile
ja! du hast freibeträge und der AG erspart sich die ersatzabgabe, die leider nicht sehr hoch ist.
gruss bluebird |
#3
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Steuervorteile
Ich habe grad die Beträge aus dem Internet rausgesucht. Du kannst die Freibeträge auf die Steuerkarte eintragen lassen. Hier der Text:
Den Nachweis der Behinderung führt man durch den Schwerbehindertenausweis oder, bei einem GdB unter 50 v. H., durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. einen Renten- oder entsprechenden Bescheid. Er beträgt bei einem Grad der Behinderung von Euro 25 - 30 310 35 - 40 430 45 - 50 570 55 - 60 720 65 - 70 890 75 - 80 1060 85 - 90 1230 95 - 100 1420 Bei Behinderten, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt, ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente oder andere laufende Bezüge besteht, oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat, oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht. |
#4
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Steuervorteile
hier noch mal der tip aus 2002: http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
eine Broschüre nicht nur mit Steuertips |
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