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#1
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Behandlungserfolg = Placeboeffekt
gelöscht
Geändert von NTH (15.12.2008 um 14:15 Uhr) |
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Hallo Nicole,
das ist echt unfassbar! Ich würde als allererstes Einspruch einlegen und in dem gleichen Schreiben rechtiche Schritte ankündigen. Vielleicht bewegt die KK sich dann noch einmal. Ich vermute, Du wirst Dir wirklich eien Anwalt nehmen müssen. Die Begründung ist ja wirklich mehr als Hahnebüchen! Da steht man wirklich fassungslos daneben!! Verlier den Mut nicht!!
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Katharina |
#3
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Hallo Nicole.
Bin gerade durch Zufall auf deinen Thread gestoßen. Das ist wirklich ein Fall fürs Gericht. Unglaublich. Laß mal hören, wie es bei Dir weiter geht LG favorita |
#4
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Liebe Nicole,
ich habe zwar soetwas noch nicht erlebt, aber muss dir trotzdem schreiben, nachdem mein Blutdruck während des Lesens auf über 200 hochstieg und meine Stielaugen immer größer wurden. Allerdings habe ich gerade einen ähnlichen Fall laufen, wonach eine "beratende Ärztin" der DRV aus der "Ferne" über das Schicksal meines Mannes urteilt bzw. sich hellseherische Fähigkeiten zuspricht. Dass Mistelpräparate verordnungsfähig sind, wissen wir ja nun mittlerweile alle - sowohl in der adjuvanten als auch der palliativen Therapie. Bei der Hyperthermie dürfte das allerdings umstritten sein. Mein Mann hat diese aber (auch pkv) ohne Probleme erhalten, allerdings als palliative Behandlung. Der Oberhammer ist aber, dass du das lebende Beispiel dafür bist, dass die beratenden Ärzte ihre Erfahrungen, Studien oder aber auch mangelnden Kenntnisse über Bord schmeißen müssen, dies aber nicht tun werden. Das heißt, du wirst als Beweis nicht akzeptiert, währenddessen offenbar lieber auf ein lebloses Blatt Papier in Augenschein genommen bzw. sich darauf berufen wird. Ich würde an deiner Stelle hinterfragen, wie es z.B. bei einer Chemo aussieht, wo nachweislich keine Erfolge erzielt werden. Diese wird immer und immer wieder aufgedrängt, obwohl sich manche Patienten kaum noch auf den Beinen halten können. Da werden teilweise neben der Chemo noch Blutkonserven verabreicht, und das ist kein Scherz. Allerdings schweife ich vom Thema ab, weil mich das furchtbar aufregt, wie mit kranken Patienten teilweise umgegangen wird. Vielleicht hilft dir dieser Link hier weiter? http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr034798.html oder dieser, http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=34671 was das Einsichtsrecht in Unterlagen anbelangt, allerdings weiß ich nicht, ob das auch auf deinen Fall zutreffend sein kann. Ein Rechtsanwalt allerdings hat immer Einsichtsrecht. Viel Glück und alles Liebe.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 |
#5
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Liebe Nicole
Du weißt sicher durch einige Beiträge, dass ich einerseits eine andere Diagnose als auch andererseits eine andere Therapie-Wahl als Du erlebe. Wir sind sicher bisher nicht immer gleicher Meinung gewesen. Gleichwohl finde ich die Reaktion Deiner KK absolut unprofessionell - ich denke, selbst der absolute Laie kann einen schwindenden Tumor mit PlaceboEffects erklären Möglicherweise wirkt es auf Dich nun widersprüchlich wenn ich schreibe, dass ich gleichzeitig SILLEKE's Argumente für durchaus nicht-ganz-von-der-Hand-zu-weisen halte. LG
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Ilse |
#6
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Sorry
nun hat mich der Fehlerteufel erwischt - ist kein "Freund'scher Versprecher" - ehrlich. Soll heißen: ......kann einen schwindenden Tumor NICHT mit PlaceboEffects.....
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Ilse |
#7
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AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt
Hallo Nicole,
ich habe im Privatbereich kürzlich ähnliche Erfahrungen, wenn auch in einem anderen Bereich, machen müssen. Mein Erfahrungswert - nach Ankündigung rechtlicher Schritte war man zugänglicher und es führte abschließend sogar dazu, wenn auch nach langem Hin und Her, dass die Kostenübernahme gewährt wurde. Was die Herausgabe der Identität des Gutachters anbelangt, schau mal hier: http://www.gesr.de/media/BGH-11.6.03-IV_ZR_418-02.doc Ich wünsche Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche viel Erfolg! Liebe Grüße Annika |
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