#1
|
|||
|
|||
Kindesunterhalt
Hallo,
mein Freund ist leider an Lungenkrebs erkrankt, ab demnächst ist er über 6 Wo. krank geschrieben und bekommt dann Krankengeld (Lohnfortzahlung), soweit ich weiß, ist das weniger als das normale Gehalt. Er ist unterhaltspflichtig für ein Kind. Derzeit hat er bezgl. Arzneimittel (auch alt. Art), Krankenhaus, Cemo, Lebensmittelumstellung usw. erhöhte Ausgaben. Weiß jemand, ob es in diesem Falle möglich ist den Unterhalssatz zu senken? Wir wissen nämlich bald nicht mehr, wie wir das alles bezahlen sollen ohne weiter und weiter in die Miesen zu rutschen Liebe Grüße S. |
#2
|
|||
|
|||
Kindesunterhalt
Liebe Solveig,
der Kindesunterhalt errechnet sich aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.Als Richtlinie gilt die Düsseldorfer Tabelle bei uns in NRW. Sollte also der "Mindestselbstbehalt" nicht gewährleistet sein sinkt auch der Kindesunterhalt. Das Jugendamt hat eine "Unterstelle" namens "Unterhaltsvorschusskasse" , diese zahlt bis zu 72 Monate den Mindestunterhalt, wenn Vater nix hat. Diese Übernahme des Unterhalts ist aber rückzahlungspflichtig! Bitte erkundigt Euch und sagt das es längerfristig ein geringeres Einkommen-Krankengeld gibt und die Unterhaltszahlung neu berechnet wird. Gruss gast |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|