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Alt 14.10.2014, 15:57
Lella Lella ist offline
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Registriert seit: 10.10.2014
Ort: Schweiz
Beiträge: 221
Standard AW: Sterbehilfe

Hallo nochmal
Ich glaube genau da liegt die Problematik. Wo fängt die aktive Sterbehilfe an und wo hört die Linderung von Leid auf?

Sprechen wir von Sterbehilfe im Sinne einer Freitodbegleitung, wie sie von den Organisationen Exit oder Dignitas in der Schweiz angeboten werden, ist es so, dass dazu der Patient ein Medikament nehmen muss. Er muss es entweder noch SELBER schlucken können oder SELBER einen Infusionshahn öffnen. Alles andere, also eine Gabe durch Dritte, ist auch in der Schweiz illegal. Und er muss in diesem Zeitpunkt noch URTEILSFÄHIg sein. Einen solchen Schritt bei vollem Bewusstsein zu gehen, das stelle ich mir sehr, sehr schwer vor, sowohl für Angehörige, wie auch für den Betroffenen selbst. Dies ist jedoch nur die eine Seite und ich bin hier auch der Meinung, dass dies jeder Mensch für sich selbst entscheiden können soll. Vielen hilft es auch ganz einfach, zu wissen, dass sie jederzeit könnten...

Wie oft unbewusste oder bewusste Sterbehilfe durch einen Arzt, eine Pflegerperson oder auch Angehörige geleistet wird, dies ist wohl schwerz zu sagen und die Grenze zur blossen Linderung wohl fliessend. Und auch hier denke ich, dass das gut so ist und dass die meisten Betroffenen instinktiv richtig und im Sinne des Patienten handeln... Der Gesetzgeber hat hier meiner Meinung nach nichts zu regeln, vor allem nicht dann, wenn ein Leben offensichtlich nicht mehr zu retten ist und ein Weiterleben nur noch für kurze Dauer und unter grossem Leid möglich wäre.

Liebe Grüsse
Lella
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