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AW: NHL Malt Lymphom Magen / Darm ohne Helicobakter
Moin, Moin Ihr Lieben Beiden!
Danke für Eure genaue Beschreibung! Leider habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt - sorry! Ich möchte die Umschulung auch gerne machen - also nicht nur eine Notwendigkeit.Überbrücke dann bis Febr. 09 auch mit Krankengeld und dann §125 SGB III, "Nahtlosigkeitsverfahren" . Ab Umschulung zahlt dann die Rentenversicherung wieder Übergangsgeld. Soweit alles klar. So nun mein Problem= wenn ich in der Umschulung (oder danach ) krank werde ( Also Fehlzeiten habe ) erhalte ich erstmal kein Krankengeld bis die Frist von anderthalb Jahren abgelaufen ist! Aber auch das Übergangsgeld entfällt für diese Zeit! Somit würde jede Ausfallzeit , wie unbezahlter Urlaub gelten! Bei meiner Diagnose ist aber eine erneute Behandlung ja nicht in -na ja -1 Woche erledigt - wäre ja toll ! Also würde ich in der Behandlungszeit ohne Geld dastehen ?? Oder ist es dann ein Sonderfall fürs Sozialamt ? Hoffe habe es jetzt besser erklärt, wovor ich Bange habe. Ganz schön verworren - was! Also die Umschulung wird wie eine Arbeitsstelle behandelt und das Übergangsgeld , fast wie Gehalt ( ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ). Wenn ich krank bin muß ich ja auch dort eine Krankmeldung abgeben - somit entfällt sofort das Übergangsgeld! Aber auf Krankengeld habe ich dann ja keinen Anspruch (Sperrfrist!). So und dann - ? Nun denn - doppelt hält vielleicht besser -hoffe ist jetzt etwas deutlicher. Liebe Grüße Speedy |
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