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Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo,
mein Mann (43 Jahre alt) erhält seit Ende Februar 2007 Krankengeld. Er hat Lungenkrebs mit Metastasen im Gehirn. Nach kombinierter Chemo und Bestrahlung sehen die Befunde jetzt allerdings wirklich gut aus. Nur ist er natürlich noch sehr, sehr geschwächt und kann im Moment noch nicht arbeiten. Nun lädt uns die Krankenkasse (AOK Hessen) zum Beratungsgespräch zwecks Erwerbunfähigkeitsrente. Die haben natürlich in ihren Unterlagen durch den medizinischen Dienst eine üble Prognose stehen. Mein Mann strebt aber unbedingt an, nochmal arbeiten zu gehen. Kann die Krankenkasse jetzt schon zu diesem frühen Zeitpunkt zur Rente zwingen? Oder muss sie die 78 Wochen abwarten? Danke für Eure Tipps! Frieda |
#2
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo Frieda
leider kann die Krankenkasse dich "zwingen" einen Rentenantrag zu stellen. Sie wird dabei das so formulieren (und auch durchziehen) "wenn Sie den rentenantrag/Rehaantrag nicht stellen, sperren wir Ihnen das Krankengeld". natürlich etwas förmlicher. Das heißt aber noch lange nicht, das der Rentenantrag genehmigt wird. Letztendlich ist das eine Umverteilung der Kosten der Krankenkasse auf die DRV. Bei der DRV gilt der Spruch Reha vor Rente. So kann die DRV auch den Rentenntrag abweisen und ggf. dir eine Reha zuweisen. Besprecht das bei der KK, ob nicht vielleicht eine Reha (Krebsnachsorge Reha steht deinem Mann ja so wieso zu) nicht sinnvoller ist. Hier schließt sich die Frage an, wann dein Mann wieder arbeiten möchte, ob nicht vielleicht doch eine befristete Rente Sinn macht. Möchtet Ihr auf gar keinen Fall in die Rente, so kann man im "erzwungenen Rentenantrag" schreiben, dass man fit ist, und meint eine reha könne helfen". Das wiederum aber zwischen den Zeilen. Sprecht auch mit den Ärzten, bei denen Ihr in Behandlung ist, meist werden die auch angeschrieben. Wenn überall steht, dass dein Mann wahrscheinlich in 6 Monaten wieder arbeitsfähig ist, wird die DRV sich hüten den rentenantrag zu genehmigen. Schreiben die Ärzte eine Reha würde die Arbeitsfähig wieder hinstellen, so wird wahrscheinlich die Reha genehmigt. Also ein wenig habt Ihr das auch in den Händen. Alles Gute Barbara |
#3
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Herzlichen Dank für die Hinweise, liebe Barbara!
Wenn man sich dazu überreden lässt, eine befristete EU-Rente zu beantragen und die auch bekommt, ist aber doch der Arbeitsplatz futsch, oder? Und mit über 40 kommt man doch in eine Arbeit nicht mehr rein. Dann kann man ja gleich Hartz IV beantragen. Reha war beim Onkologen bisher noch kein Thema. Ich würde ja gerne erstmal mit dem Arzt darüber reden. Ist schon ganz schön doof, dass man sich nicht nur um die Gesundheit sorgen muss, sondern sich auch noch mit der Bürokratie und Geldsorgen herumärgern kann. Als ob die Sorgenlast nicht schon erdrückend genugwäre. Ohman, was'n Frust. |
#4
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo Frieda ,
der Arbeitsplatz muss von der Firma freigehalten werden . Eigentlich ist es doch ganz "fürsorglich" von der Krankenkasse das anzubieten . Alles Gute für Deinen Mann ! Lieben Gruss Biba Geändert von Biba (21.08.2007 um 16:00 Uhr) |
#5
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo,
mein Vater erleidet seit FEB.07 an Leukämie. Hatten heute einen Termin bei der Aok. Die wollten dass wir den Reha Antrag ausfüllen sollen da ja sonst in 10 Wochen das Krankengeld wegfällt wenn wir es nicht tun so eine Frechheit. Mein Vater wird wahrscheinlich den Antrag nicht stellen weil er nicht in die Reha möchte. Was werden wir dann tun wenn das Krankengeld wegfällt ? Er hat eine Stammzelltransplantation ende Mai über sich ergehen lassen und momentan keine Spur von Krebs. Momentan fühlt er sich gut aber von tag zu tag wird es besser. Mein Vater meint er würde gerne nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen. Wahrscheinlich ist er wieder in 6 Monaten wieder fit für die Arbeit müsste er dennoch in die Reha? Fakt ist dass er aufjedenfall nicht in die Reha gehen wird. Problem ist wie sieht die Lage aus wenn das Krankengeld gestrichen wird? Werden wir zu einem Sozialfall? Danke schon imVoraus für die Antworten |
#6
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
hallo hardliner
ich denke, wenn ihr den Antrag nicht stellt, dann sagt die KK kein Krankengeld mehr; so steht es im SGB; ich würde den Antrag stellen, aber meinen gesundheitlichen Zustand als gut bezeichnen und auch die Arbeitswilligkeit nennen. So kann die DRV auch den Antrag ablehnen und dann muss die KK weiter zahlen; besprecht das auch mit den Ärzten, jenachdem wie so ein Antrag gestellt wird, so handelt die DRV unabhängig von der KK Eine Reha ist sehr schön und kann dies nur empfehlen, die Reha zu machen; vielleicht auch Heimatnah. In vielen Kliniken kann man eine Begleitperson mitnehmen (badekur (frag bei der KK nach) Alles Gute barbara |
#7
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Danke Barbara für die rasche Antwort
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#8
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo Hardliner,
ich kann auch nur empfehlen, die Reha in Anspruch zu nehmen. Ich habe meine Kur wie einen Wellness-Urlaub auf Kosten der BfA empfunden. Die Schwestern und Ärzte waren alle sehr nett und man wurde zu nichts gezwungen. Es wird auch sehr viel für das Allgemeinbefinden getan. Ich habe z.B. Massagen, Ölbäder un Wassergymnastik gewählt. Andere Patienten haben sich einer Wandergruppe angeschlossen, Spaziergänge oder psychologische Unterstützung gewählt. Außerdem wurden Bustouren zu Besonderheiten der Gegend und größeren Städten angeboten. Verbindlich für alle waren nur die Vorträge, die die Krankheit und deren Folgen behandelten und von verschiedenen Dozenten aus unterschiedlichen Fachgebieten gehalten wurden. Übrigens sehr interresant. Ansonsten wurde in der Kurklinik so gut wie garnicht über Krankheiten gesprochen. Die Einzelzimmer mit Balkon waren wie in einem guten Mittelklassehotel. Nur für den Fernseher mußte man eine Gebühr entrichten. Bei meinem zweiten Kuraufenthalt war ich schon wieder so fit, daß ich mit dem Auto anreisen konnte und so selbst die Gegend erkunden konnte. Auch das Essen war gut, zumal man zwischen mehreren Gerichten wählen konnte. Ein Salat - und Nachtischbuffet stand immer noch zusätzlich aufgebaut. Ich hoffe, mein Bericht trägt dazu bei, Deinen Vater doch noch von der Reha überzeugen zu können. Die Krankenkasse bzw. BfA teilt einem auch die Kurkliniken mit, mit denen sie zusammenarbeiten. Dann kann man vorab schonmal Prospekte anfordern, um sich ein Bild zu machen. So, nun aber Schluß, sonst möchte ich direkt wieder losfahren. Liebe Grüße Donar Bei meiner zweiten |
#9
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
hallo frieda!
ich kann nur dazu raten, einspruch zu erheben. ich habe gegen das "gesuch" der krankenkasse fristgerecht einspruch eingelegt und ein ärztl. attest beigefügt, nach dem eine reha noch keinen sinn macht. daraufhin nahm die krankenkasse sofort abstand von ihrem wunsch und zahlt mir nun das krankengeld unbefristet weiter. die wollen einen ja nur loswerden. daher: auf zeit spielen...soviel krankengeld wie möglich mitnehmen. die reha kann man immer noch machen... viel glück Jürgen |
#10
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo Leute,
erstens kann ich Donar nur zustimmen. Natürlich ist eine Reha kein Wellness-Urlaub (hat er auch so nicht gemeint). In der Reha wird ergänzend zur Behandlung im Krankenhaus nicht nur das eigendliche Problem behandelt, sondern darüber hinaus auch der übrige Körper wieder auf Vordermann gebracht. So eine schwere Erkrankung wie Krebs kann man nicht isoliert betrachten. Der ganze Körper wird in Mitleidenschaft gezogen. Genau so wichtig ist die Seele. Auch hier kann man viel tun. Eins sollte man nicht vergessen: nach der akuten Phase der Krankheit, es geht jeden Tag besser, wird man euphorisch und überschätzt gerne die eigene Leistungsfähigkeit. Wie der Berufsstress sich dann nachher auswirkt, kann man nicht selbst abschätzen. Erst gesundschreiben lassen und dann gleich wieder denselben Krankenschein .... ich würde das auf keinen Fall empfehlen. Aus Sicht der Kranken geht es ganz bestimmt nicht darum Geld zu sparen. Eine Reha kostet nun mal auch Geld und nicht zu wenig. Er soll halt möglichst gesund wieder in das Arbeitsleben zurückkehren. Welche Folgen ein Rückfall oder Dauerschäden, auch finazieller Art, für Patient und Kasse haben, kann man sich vorstellen. Warum also ein Angebot, sich wieder fit machen zu lassen, ablehnen? Für mich unverständlich. Noch was als Letztes: Zitat:
Ich kann aus meiner Sicht eine Reha nur empfehlen. Selbst der stärkste Baum ist am Ende schwach gegen die Säge. Gruss Helmut |
#11
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
Hallo Helmut,
die Reha zahlt meines Wissens nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung. Zumindest bei Anschlussheilbehandlung wurde mir das so von der Krankenkasse erklärt. Sinn der Reha laut meiner Krankenkasse ist auch auch nicht, dass der Patient gesund wird, sondern möglichst lange arbeitsfähig. Aber das sind nur Details. Gesunde sind sicher am arbeitsfähigsten... Sicher spricht nichts dagegen, sich fit machen zu lassen. Meine persönliche Erfahrung war leider eine andere. Mich hat die AHB völlig unfit gemacht. Auf die Seele ist auch gar nicht eingegangen worden, ich hatte eher das Gefühl, dass man auf meiner Seele rumgetrampelt hat in vielen Details. Jetzt habe ich ein Frührezidiv und ich will nicht sagen, dass das "Schockerlebnis" am Ende meiner Erstbehandlung dran schuld war, aber geholfen hat es sicher auch nicht. Daher empfehle ich, dass man sich schon genau damit auseinandersetzen sollte, was man von einer Reha erwartet und auch erwarten kann. Manchmal haben Menschen zu Hause bessere Bedingungen als in einer Rehaeinrichtung. LG Mona |
#12
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AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
naja, man sollte sich halt nicht zum spielball zwischen rentenversicherung und kk machen lassen, nur weil die eine partei der anderen die kosten aufdrücken möchte. es geht denen eben nur ums geld...das sollte man nicht aus dem auge verlieren. eine reha muß nicht immer angezeigt sein, auch wenn es die kk gut meint: eine reha ein paar wochen nach einer ahb? macht keinen sinn...außer einen: die kk muß nicht zahlen.
--- über einen kamm scheren kann man hier leider nichts...krankengeld erscheint mir das leben doch etwas erträglicher zu machen als z.b. die grundsicherung... grüße jürgen Geändert von Nietzsche (30.08.2007 um 15:13 Uhr) |
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