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#1
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Hallo Sebastian,
ich werde es dir wahrscheinlich am 21.12.08 schicken vorher schaff ich es wahrscheinlich nicht. Linde030 |
#2
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Hallo Sebastian,
ich habe noch mal nach geschaut ich glaube es war ein schreib fehler dri probiere es noch mal mit dieser Adresse, www.daserste.de/plusminus/beitrag_archiv.asp?aid=278 Liebe Grüße Linde PS. wenn nicht dann melde dich noch mal. |
#3
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Ne, klappt auch nicht.
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#4
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Hallo Sebastian,
ich habe dir gerade eine E-Mail geschickt ich hoffe das sie auch ankommt. Libe Grüße Linde030 |
#5
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Ich habe nochmal eine Frage: Lassen sich Krebsauslöser wie Asbest, Quarz, Arsen im (Tumor-)Gewebe nachweisen?
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#6
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Hallo Sebastian,
soviel ich weiß kann man erst nach dem Tod durch eine Obduktion sicher feststellen wo durch der LK ausgebrochen ist ( Asbest ) so haben es uns jedenfalls die Ärzte gesagt. nun liebe grüße und ein gutes neue Jahr Linde030 |
#7
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AW: Berufserkrankung - Krebs
Hallo an Alle im Forum,
es ist tatsächlich so dass erst nach dem Tod durch eine Obduktion nachgewiesen werden kann ob z.B. eine Asbestose der Auslöser des Krebses war. Bei meinem Lebensgefährten war dies so. Kurz die Krankengeschichte. Mein Lebensgefährte kam Ende 07 mit Verdacht auf Lungenentzündung ins Krankenhaus. Das Ergebnis der Untersuchungen im KH war: Ein nicht kleinzelliges Bronchialkarzinom Stufe IV. Im Dezember 07 wurde auf Wunsch der Krankenkasse die Berufsgenossenschaft eingeschaltet. Die BG kam dann mit zwei Mann ins Haus und hat mit meinem Lebensgefährten gesprochen und er hat einen Antrag auf Berufserkrankung Unterschrieben. Am 17.02.08 verstarb Mein Lebensgefährte (63 Jahre) an seinem Krebs. Ich habe dann die BG über seinen Tod informiert. Die BG hat dann seine Tochter als nächste Angehörige gefragt ob eine Obduktion auf Kosten der BG durchgeführt werden könne. Das Ergebnis der Obduktion war das der Krebs durch eine Asbestose augelöst worden ist. Die Tochter bekommt nun von der BG so eine Art Rente für die Zeit der Antragstellung bid zum Tod. Sollte also schon zu Lebzeiten des Erkrankten ein Verdacht auf Berufserkrankung bestehen ist es vielleicht gut wenn man dafür sorgt dass eine Obduktion vorgenommen wird. Bei einem positiven Ergebnis hat die Witwe/Witwer ein Recht darauf das die BG eine Rente zahlt. Ich wünsche euch allen ein schönes neues Jahr Erika Geändert von Bremensie (02.01.2009 um 08:23 Uhr) Grund: Weitere Anmerkungen |
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