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AW: Was tun?
Liebe LegalAlien,
es tut mir sehr leid, dass es deiner Mutti so schlecht geht. Also die Einrichtung einer Betreuung kann auch der Angehörige beim Amtsgericht beantragen, es besteht die Möglichkeit, dass ihr einen Betreuer aus dem Kreis der Familie vorschlagt. Die Gerichte sind immer daran interessiert, dass ein Familienmitglied die Betreuung übernimmt. Da Berufsbetreuer meistens schon viele Klienten besitzen. Der Berufsbetreuer muss vom Klienten bezahlt werden, es gibt eine Honorarordnung. Beim Antrag auf die Einrichtung einer Betreuung müssen mehrere Formulare ausgefüllt werden. Das Gericht holt sich bei den behandelnden Ärzten ein Gutachten ein, außerdem besucht ein Richter deine Mutti. Der Richter legt fest, in welchen Aufgabenbereichen der Betreuer tätig sein soll, dazu gehören z.B. die Gesundheitssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Regelung finanzieller Angelegenheiten, das Öffnen und Beantworten von Post. Die Betreuung kann auch von mehreren Personen übernommen werden. Dies ist vielleicht auch besser, wenn schwerwiegende Entscheidungen zu treffen sind. Die Verwirrtheit deiner Mutti kann sehr viele Ursachen haben, einmal sind da die Nebenwirkungen der Medikamente (z.B.gegen Schmerzen), auch der massive Flüssigkeitsmangel trägt dazu bei. Zitat:
Von der Verlegung dorthin, kann eigentlich deine Mutti nur profitieren. Liebe LegalAlien, ich hoffe, dass ich dir ein Stück weiterhelfen konnte und möchte dir ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken. Tschüß, Elisabethh. |
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