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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.
Das Behinderten-WC habe ich nur in der Zeit genutzt, als ich an Gehstützen ging. Wangi, ich kann mich nicht vorstellen, daß unbefristet wieder erneut geprüft wird, nur weil man einen aktuellen Ausweis ausstellen läßt. Der wird wahrscheinlich nur umgeschrieben. Also ich bin noch nie mit den Öffentlichen kostenlos gefahren. Dazu fehlt mir der entsprechende Zusatz. Liebe Grüße Renate |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Zu 2 Dann hätte ich damit auch kein Problem Zu 3 Das hoffe ich dann mal oder ich lasse ihn so wie er ist Zu 4 Für die Öffentlichen habe ich auch nicht den betreffenden Buchstaben, was ja auch gut ist, solch eine Behinderung möchte ich nicht auch noch haben LG Wangi
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Geändert von gitti2002 (01.06.2014 um 22:22 Uhr) Grund: Vollzitat gekürzt |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
im Neanderthal-Museum bei Düsseldorf gibt es eine Ermäßigung von 3 € auf den Eintrittspreis. LG Brigitte
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Die Welt besteht aus Optimisten und Pessimisten. Letztlich liegen beide falsch. Aber der Optimist lebt glücklicher. (Kofi Annan) Geändert von gitti2002 (01.06.2014 um 22:23 Uhr) Grund: Link entfernt - NB |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Ihr Lieben,
eine Frage noch zu später Stunde - vielleicht wisst ihr ja Rat: Ich habe einen Bescheid zur Schwerbehinderung bekommen: Grad der Behinderung: 50 Befristung: 31.08.2016 bis 30.06.2018 Folgende Beeinträchtigungen liegen vor: Neubildung der rechten Brustdrüse, Entfernung von Lymphknoten aus der rechten Achselhöhle. Das stimmt ja soweit und der Grad der Behinderung ist mit 50 vollkommen ok. Aber mein Gyn meinte, ich solle trotzdem Widerspruch einlegen wegen der sehr kurzen Befristung. Vor allem, weil ja noch nicht einmal die OP gelaufen ist. Nicht mal 2 Jahre und normal werden doch 5 Jahre befristet, oder? Was denkt ihr? Und was gebe ich dann als Begründung an? Ratlose, liebe Grüße Meike |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Was ist denn die Diagnose?
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lg gilda |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Widerspruch einlegen oder nach der OP einen Verschlechterungsantrag stellen.
Normalerweise gelten 5 Jahre überstandener Therapie.
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
@gilda2007
Meine Diagnose Mitte Juli: invasiv-duktales, triple-negatives Mamma-Carcinom rechts, Ki67 60 %, B5b, 2 cm groß. |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
man gilt erst nach 5 Jahren als geheilt. Lass Dich nicht abspeisen. VG Altmann |
#9
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Meike,
es ist nicht nur die Diagnose maßgebend zur Einstufung, viel mehr Augenmerk wird auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen geleg. Da musst du und deine Ärzte alles angeben. Da die OP noch nicht vorüber ist, werden die Beeinträchtigungen der OP (hoffentlich keine) und die der nachfolgenden Behandlungen jetzt noch nicht berücksichtigt, sie sind ja noch gar nicht da. Deshalb nach der OP sofort einen Verschechterungsantrag stellen. Nimm den Sozialdienst deines Krankenhauses in Anspruch, die Wissen wie man so etwas macht und können dir viel Lauferei nach Befunden etc. abnehmen. Jan |
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