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  #1  
Alt 05.03.2015, 20:50
Yvi Yvi ist offline
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Registriert seit: 13.01.2009
Ort: Geltendorf
Beiträge: 26
Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Hallo zusammen ,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich hätte eine Frage zum Krankengeld. Ich war das komplette Jahr 2014 Krankgeschrieben wegen einem
4.Rezitiv Ovarkarzinom, im Januar habe ich dann Wiedereingegliedert mit Erfolg. Seit Februar bin ich wieder bei meinem Arbeitgeber und beziehe Gehalt.
Leider mußte ich letzten Mittwoch zum Arzt und wurde Krankgeschrieben weil ich Wasser im Bauch hatte (Folgeerscheinung des Krebs`s).
Jetzt meine Frage wer zahlt mir diese 7 Tage Krankschreibung die Krankenkasse oder der Arbeitgeber?
Vielleicht hast Du eine Antwort.
Vielen Dank und viele Grüße Yvonne
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  #2  
Alt 08.03.2015, 00:49
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Liebe Yvi,

deine Frage, wer diese 7 Tage bezahlt, ist nicht so leicht zu beantworten. Es kommt mit darauf an, welche Diagnose dein behandelnder Arzt auf den Krankenschein geschrieben hat. Manchmal ist es so, dass die Krankenkasse bzw. der MDK sich beim Arzt erkundigen, ob es einen Zusammenhang zwischen der jetzigen Erkrankung und dem Tumor gibt.
Fakt ist, dass du wegen der gleichen Erkrankung innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen krankgeschrieben werden kannst. Eine Übersicht über die 3 Jahreszeiträume haben meistens nur die Krankenkassen.
Es tut mir leid, dass ich dir nicht unbedingt weiterhelfen konnte,deshalb möchte ich noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken.

Elisabethh.
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  #3  
Alt 08.03.2015, 23:11
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 119
Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Es könnte durchaus sein, dass Du wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung bei deinem Arbeitgeber bekommst. Hier musst du mal genau nachschauen, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, so muss seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen sein. Wenn du also vom 1.1. 2014 krank geschrieben warst, damals deine 6 Wochen LFZ beim Arbeitgeber hattest, so solltest du ab 1.1. 2015 wieder Anspruch auf 6 Wochen LFZ bekommen.
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Stichworte
agentur für arbeit, arbeitsunfähigkeit, brustkrebs, erwerbstätigkeit, nahtlosigkeitsgeld, verschlechterungsantrag


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