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AW: Betreuung und Beruf
Liebe Susi,
in diesem Jahr sind einige neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, die die Situation pflegender Angehöriger verbessern sollen. Es gibt verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, bitte schaue einmal hier: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...istellung.html Der Link führt auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit, dort sind unter der Rubrik Pflege noch weitere Hinweise (auch auf Broschüren) zu finden. Um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können,ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat. Bitte beantragt diese rechtzeitig, es genügt zuerst ein formloser Antrag bei der Krankenkasse Deines Partners. Zitat:
Zitat:
Liebe Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (15.07.2015 um 00:08 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
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