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AW: Zweite Reha nach 2 Jahren?
Das sagen die Richtlinien der deutschen Rentenversicherung:
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. - Das war damals deine erste Reha Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen. Die Vorschriften der §§ 9 ff. SGB VI über die Durchführung von medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zur Förderung der Erwerbsfähigkeit bleiben unberührt. Das ist die 2 Jahresregel. Streng genommen bist du also knapp über die Frist hinaus. Da es aber eh eine Einzelfallentscheidung ist, lohnt sich ein gescheit begründeter Antrag auf jeden Fall. Ich würde aber empfehlen ihn jetzt möglichst schnell zu stellen. |
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