|
#1
|
|||
|
|||
PET Kostenübernahme durch Krankenkassen
Leider ist mit "alle Tricks" kennen hier nicht geholfen. Der PET darf, nachdem er nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen KV verankert ist , bei Kassenpatienten nichtangewandt werden. Die Ausnahme gilt nur dann ,wenn er zu Studienzwecken eingesetzt wird . Das kann die entsprechende Klinik dann im Bedarfsfall begründen. Anders verhält sich die Regelung bei privat Versicherten. Hier ist die Kostenerstattung im Leistungkatalog der GOÄ verankert, so dass er bei med. Indikation immer bezahlt wird.
Also evt mit der beh. Klinik sprechen, ob nicht " Studienzwecke" irgenwie begründet werden können |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kostenübernahme Mamillenneubildung | Eva B. | Brustkrebs | 14 | 31.12.2005 12:02 |
Krankenkassen schnüffeln gern nach Intimdaten | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 1 | 20.04.2005 19:39 | |
Kostenübernahme immunbiologische Krebsabwehr | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 30 | 19.11.2004 14:24 | |
PET-CT | Gerald | Sonstiges (alles was nirgendwo reinpaßt) | 6 | 25.04.2004 05:02 |
Erfahrungen mit DAK Kostenübernahme Bad Aibling | Peppermint | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 2 | 28.05.2003 06:38 |