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Witwenrente und Job
Hallo, Kerstin63,
berücksichtige bitte, dass die Witwenrente generell nur 60% der ursprünglichen Rente, die an den Empfänger gezahlt wurde, beträgt und dann in der Form gekürzt wird wie von Daggie beschrieben ! D.H. die Hinterbliebenen (ohne Kinder) erhalten bei der "grossen" Witwenrente zunächst sowieso nur 60 % der Rente abzgl. des eigenen bereinigten Einkommens. MfG Regina 51 |
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