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Alt 16.11.2004, 19:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Irene,

hab jetzt die Auskunft des Anwalts.

1. Du kannst den Widerspruch aufrecht erhalten (Begründung wie aus deinem 1. Widerspruch, falls danach gefragt werden sollte). Die Krankenkasse schickt dir dann einen Widerspruchsbescheid.

Ab Zustellung dieses Widerspruchsbescheides hast du eine 4-Wochen-Frist zur Klageerhebung.

Erhebst du keine Klage, wird der Widerspruchsbescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig und kann auch später nicht mehr angegriffen werden (falls dann doch noch ein gegenteiliges Urteil woanders ergehen sollte).

2. Der VdK hat auf seiner Internet-Seite (ganz unten unter den beiden Vordrucken) eine Telefon-Nr. angegeben.
Du solltest VOR deiner persönlichen Entscheidung anrufen und dich erkundigen, ob es irgendwo bereits zu einer Klageerhebung gekommen ist. Wenn ja, dann bitte das Aktenzeichen erfragen!

Damit bist du dann auf der sicheren Seite und kannst das AZ in deinem Schreiben angeben.

Keine Angst, der VdK wird dich nicht nach einer Mitgliedschaft am Telefon fragen, so eine Auskunft ist kostenlos für alle.

Vielleicht besteht ja beim VdK bereits eine Sammelklage und dann hast du die Möglichkeit, deine eigene Angelegenheit mit einzubringen.

Nach Einschätzung des Anwalts besteht bei einer Klage eine 50:50 Chance.
Auf der einen Seite hat der Gesetzgeber zwar die Streichung des Sterbegeldes beschlossen, allerdings steht in einem weiteren Gesetz eben, dass Sterbegeld gezahlt wird.
Deshalb auch dieses Hickhack für 2004.

Es kommt wohl auch auf den jeweiligen Richter an, wie er entscheidtet; natürlich nur in der allerersten Verhandlung.
Ist erst einmal EIN Urteil ergangen, werden sich die anderen Richter natürlich danach richten. ;-)

Allerdings haben die Krankenkassen dann Widerspruchrecht und höchstwahrscheinlich werden sie auch davon Gebrauch machen.

Dann kann es Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil ergeht!

Ich hätte dir eine positivere Auskunft gewünscht, nun weißt du wenigstens die rechtliche Seite.

Viel Glück für deine Entscheidung!

Norma
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