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Alt 25.12.2004, 13:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MDK- wie arbeitet der-Fragen über Fragen

Liebe Steffanie,

zum Mezidizinischen Dienst der Krankenkassen wirst du immer von deiner Krankenkasse geschickt.

Wenn du in einer AHB gewesen bist, so erhält die Krankenkasse einen kurzen Bericht, aus dem zu erkennen ist, inwieweit du arbeitsfähig/arbeitsunfähig bist...wie lange die AU noch anhält und...inwieweit du DANACH Erwerbsfähig bist.
Oder...inwieweit du DANACH Erwerbsgemindert bist.

Wenn also im Entlassungsbericht steht, Patientin ist noch für 5 Wochen arbeitsunfähig, kann danach aber wieder 6 Stunden und mehr erwerbstätig sein (also Vollzeit!)...dann wird dich die Krankenkasse spätestens NACH der 5. AU-Woche zum MDK schicken, weil...die Kurklinik dir nur 5 Wochen bewilligt hat...

Dein Arzt kann dich natürlich noch über die 5 bewilligten Wochen weiter krank schreiben; der MDK wird sich trotzdem an die Aussagen im Entlassungsbericht halten; es sei denn...dein Hausarzt gibt gewichtige Gründe für die Zeitüberschreitung an.

Und: JA, der MDK KANN sich über den Willen des behandelnden Arztes hinwegsetzen!

Bei einer Tumorerkrankung allerdings wird das erfahrungsgemäß nicht sehr oft vorkommen; es kommt aber hin und wieder vor, vor allem dann, wenn ganz präzise eine AU-Auszeit angegeben wurde!

Alles Gute!
Norma
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