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BfA hat Kurantrag abgelehnt
Hallo Heide,
es ist richtig, die Nachsorgerehaanträge müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren gestellt werden. Bei einem dritten Antrag ist besonders der ärztliche Befundbericht wichtig, d.h. der Arzt muß im Befundbericht die Notwendikeit einer weiteren stationären Maßnahme besonders begründen. Hier ist, wenn der körperliche Befund keine Beschwerden aufweist, immer gut, psychische Beschwerden anzumerken. Besprich das mit Deinem Arzt. In vielen Städten gibt es übrigen Unterstützung bei solchen Widersprüchen durch Mitarbeiter von Krebsberatungsstellen oder auch von den Geschäftstellen der örtlichen Krebsgesellschaften (Bremer KG, Niedersächsische KG, usw.). Hol' sie Dir. Gruß von Robie |
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