Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #19  
Alt 17.02.2006, 09:38
22.05.05 22.05.05 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2005
Beiträge: 11
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo !

Ich glaube, ich muss hier mal war richtig stellen.

1.) Früher (vor 2001) war es so, dass Renten wegen BU/EU max. 3x für 3 Jahre (= 9 jahre) befristet werden konnten, dann wurden sie i.d.R. unbefristet weitergezahlt. (also schon gar nicht 9x befristet).

2.) Weiterhin gibt es diese interne Regelung NICHT, dass nach 9 Jahren Rente nur dann weitergezahlt wird, wenn man sich in psychologischer Behandlung befindet (kein Wunder, dass es nicht zu finden war)

3.) Die Regelung ist folgendermaßen : Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind IMMER zu befristen (seit 2001 = Rechtsänderung) es sei denn, es handelt sich um ein unheilbares Leiden und aufgrund der weitern Umstände (Lebensalter etc.) ist eine befristete Rente unsinnig.
Dabei kommt es nicht auf die Art der Rente an (teilweise/volle Erwerbsminderung). Jede kann kann befristet/unbefristet gezahlt werden.


Zum Schluß noch ein kleiner Denkanstoss, wobei ich gleich anmerken möchte, dass ich mir in keinster Weise anmaßen werde, den Gesundheitszustand der einzelnen Poster zu beurteilen.

Es ist nicht immer nur ein schlechtes zeichen, wenn Renten nur befristet gezahlt werden.
Angenommen bei einer 40 Jährigen Brustkrebspatientin würde eine voll EM-Rente unbefristet bewilligt werden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Psyche? Der Patientin würde evtl. die Hoffnung genommen, jemals wieder gesund zu werden, ja würde sie sich Gedanken machen, was wohl in dem entscheidenden Gutachten steht.
Auch halten die Ärzte es manchmal für angemessen, dass sich der Versicherte nach dem Bezug einer Rente wieder in das Erwerbsleben eingliedert und damit der soziale Rückzug gestoppt wird, weil das nach Meinung der Ärzte für den Heilungsprozess besser ist, als immer nur zu Hause zu sein.

Leider werden seit der Rechtsänderung 2001 Arbeitsmarktlagen nicht mehr berücksichtigt. D.h. für den Versicherten ist arbeiten gehen evtl. besser, aber
ob er auch einen Job findet, wird nicht berücksichtigt.

Das nur als kleiner Wink in eine andere Richtung, es ist keine Pauschal-Verurteilung und sollte auch nicht als solche aufgefasst werden, denn natürlich trifft die o.a. Ausführung nur auf Patienten zu, die gesundheitlich einigermaßen stabil sind.

Nadja
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:36 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55