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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
danke Jutta, jetzt blick ichs auch, warum die Zurechnungszeit nur bis zum 60. Lebensjahr gerechnet wurde. Ich bin im Nov. 2001 mit 51 Jahren in Rente.
Gruß Thomas |
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