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Alt 17.08.2006, 10:42
Benutzerbild von Loui
Loui Loui ist offline
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Ort: do wo ma badisch schwätzt
Beiträge: 230
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo,

ja, das ist wirklich eine gute Frage. Meine persönliche Erfahrung war dass mein Papa von 2 Ärzten im Krankenhaus behandelt wurde.
Der erste Arzt ist meinen Fragen immer geschickt ausgewichen und hat alles umschrieben, richtig schlau wurde ich nicht.

So, hab ich mir dann gedacht dann warte ich eben auf Arzt 2 und dem bin ich dann auch auf die Füße gestanden. Ich bekam Einsicht in die Krankenakte, Röntenaufnahmen auf dem PC incl. Tumorgröße, Metastasen gezeigt usw. , weiter Vorgehensweise mit Op und anschl. Reha sowie Chemo erklärt. Der Arzt war es auch der mir gesagt hat dass Papa´s Krebs zu weit vorgeschritten sei und seine Lebenserwartung minimal ist. Arzt 1 erklärte mir auf Nachfrage, och so 6-8 Jahre kann er schon noch Leben.

Mein Papa konnte mir nicht sagen dass er Krebs hat, er hat das Wort Krebs mir gegenüber nie erwähnt. Als ich ihn nach seiner Einlieferung im Krankenhaus besuchte sagte er zu mir: Du geh mal zum Arzt und frag was ich habe. Ich dachte, na haben die Papa noch keinen Befund? Ich zum Arzt und ihn gefragt wobei er mich ganz verwundert anschaute und zu mir sagte: Ja hat ihnen ihr Vater nicht gesagt dass er an BSDK erkrankt ist, er ist doch über sein Krankheitsbild bestens unterrichtet worden.

Ich weiß bis heute nicht ob mein Papa die Ärtze von ihrer Schweigepflicht entbunden hat oder ob mir die Ärzte als einzige nächste Anghörige von sich aus alles zeigten.

Ein dickes Kraftpacket an euch, Sylvia
__________________
PAPA (+26.02.2006 ) die Hoffnung dich wiederzusehen gibt mir die Kraft zu leben, in Liebe, deine Tochter Sylvia
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