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#1
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen. Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden! LG Birgit |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung"). Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt ! Das kann zwar dauern. Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht ! Gruß Regina Beate |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
H@llo, Ihr Lieben alle :-)
heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand. Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen. Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix. Liebe Grüße :-) http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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