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AW: Teilerwerbsminderung
Hallo Marmey,
mein Nahtlosgeld beträgt 60% der letzten 3 Nettogehälter und ist im Bescheid als Leistungsart gem. § 117 SGB III angegeben. Der Anspruch ansicht erfolgt wohl aus § 125 SGB III.
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Gruß floh |
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