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Ärztepfusch? Überdosierung von Kortison- Anzeige ?
Hallo Heike,
die zuständigen Ärztekammern unterhalten Gutachter- und Schlichtungsstellen, an die Du Dich kostenfrei wenden kannst. Solltest Du den Rechtsweg beschreiten wollen, so ist dafür keinesfalls das "Sozialgericht" zuständig sondern je nach Streiwert das Amts- oder Landgericht. Gruß Bluebird |
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