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Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo,
bei meinem Vater wurde Anfang März 2009 ein Mesothaliom diagnostiziert. Das Ding ist auf seine Arbeit im Fertigbau mit Asbest zurückzuführen. Anfangs sagt man uns, dass nur der Arzt oder der ehemalige Arbeitgeber diese Sache bei der BG zwecks Anerkennung als Berufskrankheit melden kann ... Nun haben wir bis heute noch nichts von der BG gehört. Gerade habe ich nun mit der Uniklinik, die die Diagnose gestellt hat und uns damals auch ein Formblatt zum Ausfüllen gegeben hat ( das wir dort auch wieder abgegeben haben) , telefoniert - Die Dame meinte, dass alle Unterlagen noch in der Akte meines Vaters liegen. Somit sei die Sach gar nicht an die BG gemeldet worden ?! Sind wir damals falsch informiert worden - müssen WIR selbst das bei der BG anzeigen ? Kann mir da jemand von euch weiterhelfen ... Geändert von TochterSimone (27.04.2009 um 09:30 Uhr) |
#2
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo
Bei uns war es so, dass das Krankenhaus die Meldung an die BG geschickt hat. Die BG hat sich dann mit uns in Verbindung gesetzt. Ich würde mal bei der zuständigen BG anrufen und mich erkundigen. Liebe Grüsse Liliane |
#3
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo Simone,
bei meinem Mann hat sich ebenfalls das Krankenhaus mit der BG in Verbindung gesetzt. Sind die (glaub ich) verpflichtet zu, wenn es sich auf ein PM handelt. Bei meinem Mann war die endgültige Diagnose 1.11. und Mitte Januar waren die Leute von der BG schon bei uns zu Hause... Nur als Tipp: wir haben sofort nach Krankenhausentlassung einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt und der war innerhalb von 4 Wochen genehmigt. Ich drücke Euch die Daumen lG Marie-Luise |
#4
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Danke für die Info.
Nachdem ich mit etwas beruhigt hatte, rief ich selbst bei der BG. Der zuständige Herr war sehr nett und hilfsbereit. Er hat schonmal alle Daten aufgenommen und setzt sich diese Woche noch mit meinem Vater in Verbindung bzw. sendet weitere Formulare. Danach habe ich in der Uniklinik angerufen und der sehr unbeholfenen Sekretärin, mitgeteilt was genau sie wohin senden soll. Ich dachte das ist dort Routine und der Sachbearbeietr war auch ganz erstaunt, da er bei der Uni Würzburg bisher nie solche Probleme hatte. Aber wo der Wurm drin ist .... Nun ja, nun geht alles seinen Weg ! |
#5
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Zitat:
Gruß Schneeglitzern |
#6
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
hallo Schneeglitzern,
je nach Schwere der Krankheit wird der Ausweis ausgestellt. Jürgen hat sofort 100% bekommen. Dies hat u.a. steuerliche Vorteile. Wenn man noch im Berufsleben steht hat man besonderen Kündigungsschutz und bekommt auch mehr Urlaub. Außerdem kriegt man verbilligte Eintrittskarten und kann auf spez. Parkplätzen stehen. Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Versorgungsamt oder einfach mal den Onkel Google fragen. liebe Grüße Marie-Luise |
#7
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Danke für die Antwort.
Das wird er wohl erstmal nicht wollen. LG Schneeglitzern |
#8
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo Marie Luise,
leider muß ich korrigieren: auf Behindertenparkplätze darf nur, wer grob gesagt im Rollstuhl sitzt oder blind ist (schwer gehbehindert). Gips bein oder Hi9nken zählt nicht! Dies wird auch noch in einem besaonderen Kennzeichen im Behindertenausweis dokumentiert. 100% zählen da nicht und kosten 40 EUR Strafe! Gruß Bernhard |
#9
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
hallo Bernhard,
da muß ich leider etwas widersprechen: also Jürgen hat in seinem Ausweis: 100% G stehen und darf auf den ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Auch wenn er schon öfters angesprochen wurde, dass er dort nicht stehen dürfe. Weil man sieht im ja seine Krankheit und OP-Folgen nicht an. |
#10
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo Marie Luise,
das "G" ist hier natürlich endscheident. Ich habe 100% ohne "G". Mit vielen Grüßen Bernhard |
#11
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo zusammen und Frohe Ostern,
bin zwar aus dem CUP Forum, habe aber zufällig hier reingeschaut. Habe früher mal mit Asbest zu tun gehabt. Zwar nur geringfügig, wird aber durch die BG überwacht... Zitat:
Erst dann bekommt man diesen zusätzlichen Parkausweis, der dazu berechtigt. Siehe: http://www.verkehrslexikon.de/Module/BehAusweis.php und http://www.verkehrslexikon.de/Texte/...ehindert01.php Ich würde also vorsichtig sein mit dem Parken auf Behindertenparkplätzen. Das kann richtig teuer werden. Habe selbst 100% mit dem Merkzeichen "G". Damit könnte ich eine halbe Steuerbefreiung für den PKW bekommen. Hat allerdings den Nachteil, dass nur ich den PKW benutzen darf, bzw. immer dabei sein muss wenn ein anderer den Wagen fährt. Eine kleine Aussnahme gibt es dabei: Wenn ein anderer für mich Besorgungen macht, brauche ich nicht dabei sein. Das muss aber einer eventuellen Prüfung standhalten... *** Oder man kann mit dem Merkzeichen "G" eine Jahreskarte für den ÖPNV (Umkreis 50 Km) bekommen. Kostet 60 Euro. Erst ab Merkzeichen "aG" ist diese umsonst. Lohnt sich aber beides nicht für mich... Gruß, Achim
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CUP Syndrom re. zervikal Histologie: niedrig differenziertes Plattenepithelkarzinom Das Leben geht weiter... |
#12
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo,
mein Vater hat damals ohne große Probleme / Aufwand Mitte August 2009 die Anerkennung als Berufskankheit bekommen . Der Behindertenausweis ist fast zeitgleich mit 100 % und dem Kennzeichen aG ( notwendig für den extra Parkausweis) ausgestellt worden.
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Simone --------------------------------------------- PAPA ( * 01.03.1937 + 20.10.2010) 03.02.2009 Diagnose Pleuramesotheliom Am Ende eines steinigen Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen. |
#13
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Was hat das mit der Schwebehinderung sonst noch für Vorteile?
Bekommt man mit dieser Diagnose einen Parkausweis? |
#14
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Nun für meinen Vater ist der größte Vorteil das PARKEN - er kommt halt schnell aus der Puste und kann keine "langen" Strecken mehr zurücklegen. Deswegen war uns wichtig, dass er die Kennzeichnung "aG" bekommt und somit die Behindertenparkplätze ( die ja meist recht zentral liegen) nutzen kann.
Denke mal schon, dass die Diagnose Pleuramesotheliom ( wegen der schlechten Lungenfunktion - die daraus folgende Einschränkung wird inetwa der einer Rollstuhlnutzung gleichgesetzt) dafür ausreischt. Bei ihm wird zwar noch Diabetes und Darmkrebs mit aufgeführt, aber ich denke, dass das nicht relevant war .
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Simone --------------------------------------------- PAPA ( * 01.03.1937 + 20.10.2010) 03.02.2009 Diagnose Pleuramesotheliom Am Ende eines steinigen Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen. |
#15
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Weiss jemand wie das mit der Rente der BG läuft.
Ich habe jetzt irgendwo gelesen, dass die Rente der GB mit der "normalen" Rente verrechnet wird? Kann mich jemand aufklären? Und was ist nach dem Tod meines SV, bekommt meine SM etwas von der Rente oder ist mit dem Tod Schluss. Gruß Schneeglitzern |
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