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herausgabe von Krankenunterlagen
Hallo Barbara,
hallo Sanni, von meinem Röntgenarzt habe ich gehört, daß Röntgenärzte gesetzlich verpflichtet sind Unterlagen, dazu gehören insbesondere die Bilder, mindestens 10 Jahre zu Archivieren. Sie dürfen diese nur für den Gebrauch ausleihen. Sie sind dann (eigentlich) verpflichtet auf Rückgabe zu bestehen. Die Lösung mit der Speicherung auf CD ist sicherlich das Beste den RöArzt nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Ich konnte meinen jetzigen ´RöArzt dazu bewegen, auch die "Alten Bilder", quasi für seine Kollegen zu archivieren. So hab ich Alle Bilder bei einem Arzt. Nur das KH wollte nicht mitspielen. Herzlichen Gruß Wolfgang |
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