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AW: zeit nach Wiedereingliederung
Hallo Patricia,
da du arbeitsfähig bist, ist nicht das Sozialamt sondern die ARGE für dich zuständig. Du hast Anspruch auf Unterstützung bis zum ersten Zufluss des Gehaltes, also Mitte Oktober, da du momentan bedürftig bist. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass du nur ein Darlehen bekommst. Dieses kannst du jedoch anschließend in kleinen Raten zurückbezahlen. Alles Gute für dich Viki |
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