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Alt 06.12.2010, 21:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Guten Abend
eine Anhörung ist eine juristische Sache und sie ist auch eine Art Pflicht.
Die Anhörung muss vor deiner Rückstufung erfolgen.
Hier hast du die gelegenheit zu schreiben wie es dir geht und warum du meinst deinen GDB behalten zu müssen...
Eine Anhörung ist kein Antrag. Nach der Anhörung kommt dann ein Bescheid. gegen den legst du dann Widerspruch ein.
Du hast also eher chancen mit der anhörung, weil nach aktenlage wirst du eh zurückgestuft....
also verlierst du nichts
barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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