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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Ein liebes Hallo in die Runde,
und ich habe Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unterschrieben, ebenso Testament und so gemacht. Es war mir einfach ein Bedürfnis und es hat mich befreit, als ich alles für mich geklärt hatte, war einfach der Gedankenballast zu diesen Thema weg. Ich war frei und konnte mich auf andere Dinge konzentrieren. Im Übrigen, so eine Patientenverfügung finde ich für jedermann wichtig, ob jung, alt, fit oder krank. Doch nun genug am PC gehockt, die Sonne da draußen lockt. Ich werde mich dann mal in ein Schattenplätzchen verziehen. Allen eine gute Zeit. Evelyn |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
hmmm - also ich habe noch nichts gemacht. habe zwar die vordrucke mir schon mehrmals angeguckt - aber ganz ehrlich - fühle mich damit total überfordert. man muß ja alles gaaaanz genau durchlesen.
vielleicht sollte ich das mal mit meiner hausärztin machen, wenn sie zeit hat. und ein testament? muß man das irgendwie mit einem notar machen oder da hinterlegen? ich habe echt keine ahnung. gilt handschriftlich auch oder muß es sogar handschriftlich sein? du lieber himmel - nichtmal beim thema "sterben" bleibt man vom papierkram verschont, unglaublich
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Geändert von karpatenkarla (03.08.2013 um 00:43 Uhr) Grund: tippfehler |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Hallo Karpatenkarla,
ich habe die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch mit meinem Hausarzt besprochen, er hat sich da wirklich Zeit genommen, zumal ich ja auch Fragen hatte. Hier mal einen Link zu der Patientenverfügung von Niedersachsen, die finde ich persönlich nicht sehr kompliziert und sie ist gut zu ergänzen. https://www.aekn.de/assets/downloadc...fuegung_hq.pdf Dann zum Testament, da gibt es aus meinen Erkenntnisstand verschiedene Möglichkeiten und es muss nicht immer Notar sein. Es genügt auch ein handgeschriebenes Testament mit Unterschrift, man kann auch den Hausarzt bitten mit zu unterschreiben oder andere Zeugen. Hier ist der Spielraum groß und es geht da wohl hauptsächlich auch um die Größe des Vermögens - um so mehr oder komplizierter die Angelegenheit werden könnte, um so ratsamer ist wohl dann auch das Hinzuziehen eines Fachmannes, sprich Notar. Du kannst ein Testament daheim aufbewahren, es beim Notar hinterlegen oder aber auch beim Nachlassgericht in eine amtliche Aufbewahrung geben - so viel ich weiß, und ich weiß da nicht all zu viel. Deutschland und Bürokratie, das ist halt so und nein, es gibt auch für den letzten Weg keine Ausnahme, im Gegenteil. Ich habe durch den plötzlichen Tod meines Exmannes miterlebt, wie kompliziert das alles sein kann, wenn nichts geregelt ist. Schlimm war das alles. Deshalb war es für mich einfach wichtig, all das in Sack und Tüten zu haben und ... diese Gedanken erscheinen auch nicht mehr im Kopfkino, es ist geklärt. So war es jedenfalls bei mir. Ich war richtig erleichtert und frei. Wünsche allen ein wunderschönes Wochenende mit viel Zufriedenheit Evelyn |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
ihr Lieben,
klar, wenn wir selbstbestimmt sein wollen und die meißten von uns wollen das, haben wir eine Patientenverfügung und Vollmachtserklärung und und und... Ich wollte eigentlich nur sagen, daß vor fünf Monaten, solange ist es her, daß meine Kleine starb, die Palliativstation des Helios-Klinikums Buch (Berlin) das freundlichste und respektvollste war, was wir je im Gesundheitswesen dieses Landes erleben konnten. Diese Station gibt es noch nicht sehr lange und das gesamte Team von Dr. Gockel, alle Schwestern waren mental und fachlich so unglaublich zuwendungsbereit, aufmerksam, sensibel und freundlich, daß selbst ich Skeptikerin total fassungslos war. Wenn nichts geht, ist dort noch Lachen und Freundlichkeit und am Ende unglaubliche Emphathie. Ich finde gerade wieder zu mir, auch wenn sie mir schmerzlich fehlt. Ich wünsche allen, denen es so bitter bös ergeht, ein solch liebevolles Team. Aber eigentlich wünsch ich Euch Hoffnung und Heilung, ganz und gar. Und Mut und Kraft auch zu den außergewöhnlichsten Schritten. Ich denk an euch. Seid umarmt von a. |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
kleiner Nachtrag für Karpatenkarla:
Alles richtig was bisher geasgt wurde zum Thema Testament: Notar ist absolut nicht zwingend, egal wie hoch oder niedrig die gesamte Summe Erbschaft sein sollte. Rechtskräftig ist immer ein Testament dann, wenn es HANDSCHRIFTLICH verfasst ist, DATUM und UNTERSCHRIFT des/der Verfasserin darunter stehen. Hat bei meiner Kleinen jedenfalls so sehr gut funktioniert. Ihre Schwester hatte weniger Ärger. Zu bedenken ist: Schwestern, Brüder, Eltern haben ein Recht auf Pflichtanteile. Der wird ihnen von Rechts wegen nicht verweigert. Wenn man/frau das verhindern will, muß man/frau vorher nicht verschenken (Schenkungssteuern und Erbanteile daran), sondern rechtsgültig an jene verkaufen, die Ziel der eigentlichen Erbschaft sein sollen. Dies als kleiner Tipp. Es ist sehr gut, wenn alles vorher geklärt ist, auch wenn es mir damals sehr unwirklich und anstandslos vorkam und ich eigentlich nicht über solche Sachen sprechen wollte. Lieber wollte, daß sie lebt. Das tut sie jetzt in meinem Herzen. Lieben Gruß und alle Kraft an Euch! a. |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Guten Morgen,
die Aussage, dass Geschwister einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben, ist falsch. Liebe Grüße Husti |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Arethusa, ich drück Dich mal und wünsche Dir viel Kraft.
Dass Deine Kleine so in Würde und Liebe gehen durfte, wird Dir ein kleiner Trost sein. Nun mal ganz nüchtern: Gesetzlich vererbt wird immer in gerader Reihenfolge: Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel) und deren... / wenn keine da Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) und deren... Ein Erbe schliesst quasi die gesetzliche Erbfolge der anderen aus Es kann per Testament jeder gesetzl. Erbe auf das sog. Pflichtteil (1/2 d. gesetzl. Erbanspruchs) gesetzt werden, DAS gibt es aber immer Bei Immobilien ist immer ein Notar erforderlich Sonst Testament eigenhändig und handgeschrieben Bei Schenkungen gelten z. T. hohe Freibeträge, sie sind alle 10 Jahre wiederholbar Andere Erbberechtigte können aber innerhalb dieses Zeitraums ihr gesetzl. Erbteil vom Beschenkten einfordern (z. B., wenn Eltern ihr gesamtes Vermögen EINEM von mehreren Kindern schenken). Klugscheissermodus aus |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Hallo guten Morgen Ihr Lieben
vielen Dank für die fachlichen Auskünfte von Euch bzg. Pat.verfügung, Testament und diese Betreuungsvollmacht, etc. es könnte praktisch so sein, daß mein Verlobter (nicht verheiratet) nichts erbt, aber dafür meine Eltern und Geschwister (habe keine Kinder)? Nicht, daß mir das groß etwas ausmachen würde, habe eh nichts "Wertvolles" und die Einstellung: wenn ich tot bin, merk ich ja es sowieso nicht, wer was hier noch tut. Habe nur leider den Erbstreit mit Gericht und allem bei meinen eigenem Opa und seinen Kindern, der auch vor Gericht gelandet ist, mitbekommen und das war einfach unglaublich. Naja, leider geht es um eine Immobilie - das Wort ist viel zu hoch angesetzt - Opas Haus aus den 50ern, aber wir leben da und ich möchte ja nicht, falls etwas geschieht, daß meine Eltern oder meine Schwester meinen Verlobten hier rausschmeißen und dann geht das ganze Theater schon wieder los! Wenn ich nicht dieses BRCA2-Mutation hätte ... ich habe mir schon so oft überlegt, ob mein Krebs nicht einfach auch von diesem ganzen familiärem Theater kam (seit meiner Kindheit geht es nur um Geld und dieses Haus... eigentlich unfaßbar). Und jetzt möchte meine Schwester ausbezahlt werden, verweigert jeglichen persönlichen Kontakt, labert von Teilungsversteigerung - dann doch nicht, ein ewiges hin und her seit Jahren, das würde hier den server zum Absturz bringen, haha. Nur noch dazu - da ich meinen festen Job verloren habe, da mein Arbeitgeber vor einem Jahr in die Insolvenz gehen mußte, kann ich auch niemanden auszahlen, der Krebs, etc. hat so ziemlich alle Reserven verschlungen. Aber solche Probleme haben bestimmt viele hier. Das wollte ich jetzt gar nicht so zum Thema machen, tschuldigung. Also ich denke bei diesen komischen Verhältnissen ist es am besten ich gehe zu einem Notar wegen dem Testament und die Patientenverfügung versuche ich alleine mit Hilfe des Arztes. Das mit der Vollmacht, da muß ich mich nachmal schlaumachen. Habe eine Mappe von "Escher", da steht sehr viel info drin, aber nach ein paar Sachen hab ich schon wieder keine Lust mehr und denk mir, meine Güte - nach mir die Sinnflut. Ich wünsche Euch einen guten und vorallem sonnigen schmerzfreien Tag in den Anfang der Woche - falls ihr noch Sonne habt! Liebe Grüße
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Zitat:
Durch Zufall bin ich hier gelandet und muss leider sagen,so stimmt das nicht. In dem Moment wo keine Kinder vorhanden sind haben die Eltern sofern sie noch am Leben sind einen Anspruch.Sollten beide Elternteile verstorben sein und es gibt Bruder/Schwester -Geschwister steht ihnen dieser Anteil zu. ( geltenes Recht laut Anwalt ) Testament: Muss komplett handschriftlich sein wenn kein Notar es auf gesetzt hat. Vorsicht bei einem Gemeinsamen Erbschein Wenn eine Partei quer schlägt schauen die anderen erst einmal in die sogenannte Röhre. Banken stellen sich quer und Berufen sich auf das gemeinsame Erbrecht d.h. Auszahlungen von Geld-Beträgen nur möglich wenn alle Parteien dem zustimmen. Ist aber laut Anwalt Gesetzeswiedrig ( die Banken können und müssen sogar Auszahlungen tätigen wenn ein Erbschein vorliegt ..egal ob gemeinsam oder Einzel Erbschaft ) aber die Banken interessiert es reichlich wenig und handeln so wie es ihnen beliebt. lg nemrac |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Liebe Karpartenkarla,
geh zum Notar. Frage den, ob ein lebenslanges Wohnrecht für Deinen Verlobten möglich ist. Ihr wohnt zwar in dem Haus, aber wie ich es verstehe, hast Du noch Geschwister, die bestimmt ja Miterben sind. Hier kommst Du ohne fachlichen Rat nicht weiter ! |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Liebe Karpatenkarla, Liebe Mucki,
ihr seid einfach prima! Die Tipps von Mucki sind goldrichtig! Ich danke Euch und wünsche Euch ganz viel Glück und Genesung! Herzlichst a. |
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Zitat:
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
[QUOTE=bauchspeicheldrüse13
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Der Beitrag hat mich sehr gerührt und ich denke täglich ebenso.
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Liebe "bauchspeicheldrüse13",
das Zitieren von Karpatenkarlas Text läßt vermuten, daß Du gerade einen fetten Durchhänger hast. Ich war bei meiner Freundin, als diese schlimme Phase eintrat, vor der alle Angst haben. Morphium lindert und beseitigt den Schmerz, der mit anderen Mitteln nicht mehr zu bekämpfen ist. Es nimmt Dir das Bewußtsein, immer mehr. Es ist irrelevant, welches Organ zuerst aufhört. Relevant ist, mit dieser Scheißangst leben zu lernen, damit besser umgehen zu können. Der exzellente Psychologe meiner Freundin hat sie dann immer gefragt: Was ist los mit Ihnen, wollen Sie morgen sterben? Nicht, dann erzählen Sie mir lieber, was sie noch vorhaben. Vorwegnahmen können manchmal sehr hilfreich sein, aber es kommt, wie wir wissen, immer anders als man denkt. Und vor dem Morphium gibt es noch ein probates natürliches Mittel, mit dem in der Krebsforschung endlich auch experimentiert wird: Cannabis. Sowohl in der Tüte geraucht oder in Kekse gebacken, half es ziemlich gut. Du aber scheint mir bist ganz neu in gerade diesem Forum und ich drücke ganz doll die Daumen, daß Du allen Mut ergreifen kannst, Dich gegen diese zermürbende Angst zur Wehr zu setzen, daß Du Mittel und vor allem Deine Wege finden kannst, gegen Übles zu kämpfen! Bleib tapfer! LG a. |
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