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AW: AHB Absage
Hallo Mimmi, das ist ein interessanter link, danke ! Übrigens steht dort auch nochmal, dass die PKV in der Regel die AHB übernimmt, weil diese formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird. Ich gehe ja auch davon aus, dass ich das durchkriege. Ich habe wirklich noch NIE gehört, dass jemand keine AHB machen konnte nach einer Krebserkrankung.
Zitat:
Ich frage mich, ob das SGB für alle gilt oder nur für die gesetzlich rentenversicherten und wenn letzteres der Fall sein sollte, ob es dann auch für mich eine rechtliche Grundlage für eine AHB gibt. Ich würde meiner Versicherung sooo gerne ein paar Paragraphen auf den Tisch knallen .
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
#32
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AW: AHB Absage
Das Problem dabei ist nur, dass all das nur für Menschen gilt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, das steht in den Leitlinien auch wieder drin. Zumindest verstehe ich das so, ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn ich mich irre. Ich wüsste gern, ob ich auch einen Rechtsanspruch habe. Und eben, wo das mit der 5-Wochen-Frist nach Strahlentherapie verankert ist.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! Geändert von *sunny* (27.02.2010 um 17:56 Uhr) |
#33
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AW: AHB Absage
Zitat:
Ich lese das erst jetzt... Ich bin auch im Versorgungswerk der Ärztekammer rentenversichert, allerdings gesetzlich krankenversichert bei der großen Kasse mit A. Sozialgesetzbuch gilt schon für alle, unabhängig vom Beruf. Im SGB 9.Buch steht alles zum Thema Rehabilitation, Behinderung, chronische Krankheiten usw. Ich hatte im Herbst auch meine Diskussionen, die GKV davon zu überzeugen, dass sie für meine Rehabilitation zuständig ist. Geholfen hat da auch die Kommunikation zwischen Versorgungswerk und KK. Allerdings haben einige private Kassen das Thema Rehabilitation gar nicht erst in ihrem Leistungskatalog. IMHO auch die, die den angeblich so günstigen Ärztetarif anbietet. Für den quasi "Notfall", dass die Kasse die Kostenübernahme völlig verweigert hätte das Versorgungswerk auch eine Kostenbeteiligung angeboten. LG Gledi Edit: Meine KK hatte schlussendlich auch ein Heilverfahren, keine AHB genehmigt.
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? Geändert von Gledi (27.02.2010 um 17:55 Uhr) |
#34
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AW: AHB Absage
Rechtsanspruch meine ich aus §1 SGB Buch9 zu lesen, ich bin aber keine Juristin. Da ist jedenfalls keine Einschränkung auf bestimmte Versicherungen vermerkt. Problematisch kann es sein, wenn die Rehabilitation nicht im Leistungskatalog deiner PKV steht. Hattest du schon Kontakt mit den Leuten vom Versorgungswerk? Die sind auch sehr hilfsbereit, klar, wollen uns auch noch lange nicht in der Rente sehen...
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#35
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AW: AHB Absage
Hallo Gledi,
Ganz sicher ? Ich war da auch immer von ausgegangen, aber jetzt lese ich ja so viel und es geht da immer um "Gesetzliche Krankenversicherung" (SGB V) und "Gesetzliche Rentenversicherung" (SGB VI), daher bin ich darüber gestolpert. Zitat:
Super, dass das dann doch noch geklappt hat ! Ich schätze, bei mir stehen die Chancen für eine normale Reha schlecht, ich muss das mit der AHB durchkriegen.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
#36
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AW: AHB Absage
Ja, die sind super lieb und verständnisvoll und sie haben mir wie gesagt ja auch am Telefon zugesichert, dass sie mir helfen, wenn meine Versicherung ein drittes Mal ablehnt. Ich gehe also davon aus, dass ich auf jeden Fall nach SPO fahren kann. Nur ist die Krankenversicherung einfach in der Pflicht und soll nicht einfach so mit ihrer Taktik durchkommen.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
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AW: AHB Absage
Zitat:
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
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AW: AHB Absage
Zitat:
Allerdings sagte die Mitarbeiterin vom Versorgungswerk, dass bisher alle PKVs die AHB bezahlt haben. Inzwischen scheint es aber Mode zu sein, das erstmal abzulehnen. Langsam schwirrt mir der Kopf. Warum muss das denn alles so kompliziert und undurchsichtig sein... ?
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! Geändert von *sunny* (27.02.2010 um 18:44 Uhr) |
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AW: AHB Absage
Ihr Lieben, vielen Dank für Eure vielen links und Ideen ! Ich bin ganz überwältigt von so viel Resonanz... ich denke mal, ich habe jetzt schon mal so einen ungefähren Plan, wie ich weiter vorgehe und wie ich mein nächstes Schreiben an die Versicherung aufziehe.
Bin mal gespannt, wie das weitergeht.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
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AW: AHB Absage
drück dir die daumen... letztlich liegt alles daran, was in deinem vertrag und dessen bedingungen versichert ist... wichtig ist, wann dein erster antrag auf ahb bei deiner versicherung eingegangen ist, notfalls droh mit dem obmann der versicherer in berlin, dass ist eine art kontrollbehörde der privaten versicherer.... genaue adresse bei bedarf kann ich besorgen.
halt uns auf dem laufenden. lg susi
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Schenke dem LEBEN mehr Aufmerksamkeit, als deiner Krankheit. BK links 24.03.2009, G3 (nach OP G1) - B5b - HER-2 3+ gesamt positiv, neoadjutive Chemo 4 x EC und 4 x Taxan, Herceptin 18 Mon., Planung Amputation beids. 10/2009 + Bestrahlung, Stand 10/09: brusterhaltend (je 220 gr. sind weg) operiert mit rechter Anpassung, da Tumor komplett vernichtet wurde, Bestrahlung, da 2 Lymphknoten befallen waren. |
#41
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AW: AHB Absage
Hallo susi,
danke fürs Daumen drücken ! Inwiefern ist es wichtig, wann der Antrag bei der Versicherung eingegangen ist ? Ich hab das gleich nach dem Erstgespräch in der Strahlenklinik losgeschickt, also in der vorletzten Januarwoche.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
#42
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AW: AHB Absage
Hallo Sunny!
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du privat krankenversichert. Dann sind die ganzen Hinweise auf das SGB für Dich tatsächlich irrelevant, da das SGB V sich – wie Du schon richtig bemerkt hast – nur mit der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt und das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) sich hinsichtlich der Leistungen auf die in § 6 SGB IX (http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__6.html) explizit genannten Leistungsträger beschränkt. Deine private Krankenversicherung fällt also nicht darunter. Bei der PKV richtet es sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, was Deine Versicherung zu leisten verpflichtet ist. Es kommt also auf Deinen Tarif an, ob eine Reha darunter fällt oder nicht. Anders dürfte das allerdings bei der AHB sein. Das ist nämlich eine Anschlussheilbehandlung und gilt also als stationärer Krankenhausaufenthalt und nicht als Rehamaßnahme. Allerdings ist dann in der Regel Voraussetzung, dass nicht Du selbst, sondern das Krankenhaus bzw. das Strahleninstitut diese AHB für Dich beantragt, da es ja quasi eine Verlängerung ihrer Behandlung ist. Ich bin auch privat versichert und musste mich auch belehren lassen, dass ich – ganz im Gegensatz zu dem, was man sonst so gewohnt ist - die AHB nicht selbst beantragen durfte. Das hat der Sozialdienst des Krankenhauses auch bei meiner privaten Versicherung für mich gemacht. Den Vertrag mit der Rehaklinik (ich war übrigens auch in St. Peter-Ording) habe ich dann allerdings selbst geschlossen. Diese Fünf-Wochen-Frist ist übrigens meines Wissens keine bundesweit geltende gesetzliche Frist. Einige Bundesländer und einige gesetzliche Versicherungen sehen sie vor; andere haben andere Fristen. Bei haben z.B. die Beihilferegelungen NRW eine Frist von vier Wochen vorgesehen; meine private Versicherung hat überhaupt keine konkrete Frist geregelt. Nachdem die AHB grundsätzlich genehmigt war, war denen der konkrete Termin egal. Ich wünsch Dir, dass sich das alles jetzt bald möglichst stressfrei regelt. Liebe Grüße, Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling. (Peter Benary) Geändert von czilly (28.02.2010 um 01:20 Uhr) |
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AW: AHB Absage
Hallo Czilly,
ja, ganz genau so ist es und danke auch für die Bestätigung mit dem SGB, ich war schon ganz verwirrt. Die AHB wurde von meiner Radioonkologin beantragt, also das scheint dann auch richtig gelaufen zu sein. Reha habe ich nicht im Vertrag, so dass es auf jeden Fall eine AHB werden muss. Jetzt muss ich denen nur noch klar machen, dass das 4 Wochen nach Strahlentherapie möglich ist. Ich habe ja jetzt einige Quellen gesammelt und werde mal einen Brief aufsetzen und ihnen erklären, wie andere Kostenträger das handhaben, vielleicht überzeugt sie das ja. Danke !
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
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AW: AHB Absage
Zitat:
lg sanne
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Schenke dem LEBEN mehr Aufmerksamkeit, als deiner Krankheit. BK links 24.03.2009, G3 (nach OP G1) - B5b - HER-2 3+ gesamt positiv, neoadjutive Chemo 4 x EC und 4 x Taxan, Herceptin 18 Mon., Planung Amputation beids. 10/2009 + Bestrahlung, Stand 10/09: brusterhaltend (je 220 gr. sind weg) operiert mit rechter Anpassung, da Tumor komplett vernichtet wurde, Bestrahlung, da 2 Lymphknoten befallen waren. |
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AW: AHB Absage
Hallo Susi!
Die Vierwochenfrist ist keineswegs eine Antragsfrist, sondern regelt, wann die AHB angetreten sein muss. Bei meiner beihilferechtlichen Anerkennung war zum Beispiel ausdrücklich im Anerkennungsbescheid bestimmt: "Diese Zusage gilt nur, wenn die Anschlussheilbehandlung spätestens einen Monat nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung bw. einer ambulant durchgeführten Chemo- oder Strahlentherapie beginnt. Kann während dieses Zeitraums die Anschlussheilbehandlung nicht beginnen, verliert die vorliegende Anerkennung ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden." Das ergibt sich (als Beispiel) auch so aus den Beihilfebestimmungen des Landes NRW, kann aber wie gesagt in anderen Bundesländern oder bei anderen Kassen/Versicherungen anders geregelt sein. Deswegen kann man das hier nicht so pauschal verallgemeinern, auch wenn die Regelungen natürlich alle sehr ähnlich sind. Was im Einzelfall für Sunny gilt, richtet sich daher nach den Bestimmungen ihres Versicherungsvertrages. Sollte die Verweigerung der Versicherung dazu führen, dass die AHB wegen Fristversäumnis nicht rechtzeitig angetreten werden kann, könnte das allerdings dazu führen, dass die Versicherung statt dessen dann möglicherweise doch eine Reha zu zahlen haben würde. Bei einer Mitpatientin in SPO war das z.B. der Fall. Der hatte ihre private Versicherung eine falsche Auskunft hinsichtlich der Frist erteilt und dann eine Reha übernommen, weil die Patientin durch das Verschulden der Versicherung die AHB nicht rechtzeitig angetreten hatte. Liebe Grüße, Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling. (Peter Benary) |
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