Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Hodenkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #46  
Alt 19.03.2009, 10:06
Codeman Codeman ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 84
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

M+M,

na ja besser gehts mir nach der Reha die ich hatte nicht wirklich.Ich hatte auch nicht den Eindruck als sei meine Reha-Einrichtung auf Hodenkrebspatienten eingestellt gewesen.Das habe ich mitbekommen,weil ein noch anderer Mitpatient dort das selbe hatte wir aber völlig unterschiedliche Therapiepläne bekommen haben.

Ausserdem gab auch keine Info´s zu deinen Krebs.Es gab Schulungen für Brustkrebs,Lymphdrüsenkrebs,Prostatakrebs.... etc alles,aber kein Hodenkrebs....

Bezgl. der 1 % Regelung gibs hier ne gute Tabelle:

http://www.test.de/themen/bildung-so...48107/1148126/

Hier hab ich auch nochmal nen Zitat aufgetrieben

Zitat:
Verringerung der Zuzahlungen für chronisch Kranke

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind (nachgewiesen durch einen Arztbesuch pro Quartal wegen dieser Krankheit), verringert sich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt auf 1 %. Als schwerwiegend chronisch krank gilt u. a. wer neben der Dauerbehandlung einen GdB von mindestens 60 nachweisen kann.

Geändert von Codeman (19.03.2009 um 10:09 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #47  
Alt 26.03.2009, 17:39
Freelancer Freelancer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 470
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

So...heute ist mein Ausweis per Post eingetroffen...50% Gültig ab 30.01.2009 bis 01/2009
__________________
Hier beginnt meine Signatur...





Mit Zitat antworten
  #48  
Alt 26.03.2009, 22:04
Helmut1950 Helmut1950 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 2
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

So...heute ist mein Ausweis per Post eingetroffen...50% Gültig ab
30.01.2009 bis 01/2009

Gruß
Helmut
Mit Zitat antworten
  #49  
Alt 26.03.2009, 22:10
Freelancer Freelancer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 470
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Zitat:
Zitat von Helmut1950 Beitrag anzeigen
So...heute ist mein Ausweis per Post eingetroffen...50% Gültig ab
30.01.2009 bis 01/2009

Gruß
Helmut
War wohl zu schnell

Im Schreiben steht 01/2011
Im Ausweis steht 07/2011
__________________
Hier beginnt meine Signatur...





Mit Zitat antworten
  #50  
Alt 01.04.2009, 19:54
Codeman Codeman ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 84
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Wo ihr so grade davon redet.

Bei mir muss sich das Versorgungsamt,wohl auf Grund meiner rüpelhaften Art,verdruckt haben.

Im Bescheid steht: bis 2013
Im Ausweis steht: bis 2023
Mit Zitat antworten
  #51  
Alt 01.04.2009, 23:47
Freelancer Freelancer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 470
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Hier noch eine gute Seite zu allen Fragen rund um Vergünstigungen und Allgemeines zu Schwerbehinderung(ausweis)
__________________
Hier beginnt meine Signatur...





Mit Zitat antworten
  #52  
Alt 12.04.2009, 19:31
christian31c christian31c ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Wenn man so einen Ausweis beantragt, hat das dann Konsequenzen beim Arbeitgeber? Kann man dadurch leichter gekündigt werden (trotz erhöhtem Kündigungsschutz)?
Denn ich denke mir, welche Firma beschäftigt gerne jemand "Behinderten"?

Oder bekommt die Firma überhaupt etwas davon mit, wenn man so nen Ausweis beantragt?

Lg Christian
Mit Zitat antworten
  #53  
Alt 12.04.2009, 20:01
Freelancer Freelancer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 470
Standard AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?

Hallo Christian.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein berechtiges Interesse über die Anerkennung eines Gdb seiner Arbeitnehmer informiert zu sein. Mitbekommen wird er es aber nur wenn Du es ihm direkt sagst. Sollte aber mal herauskommen, dass du einen GdB hast und ihm das nicht mitgeteilt hast...kann er ggf. das Arbeitsverhältnis wegen Vertrauensverlust aufkündigen.

Die direkten Vorteile einen Arbeitnehmer:
  • Bei einem Gdb von 50 Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr(was im Stadium CS1 während der Heilungsbewährung von 2 Jahren vorliegt)
  • Erhöhter Kündigungsschutz
  • Freistellung von Mehrarbeit ohne das man als Arbeitnehmer dieses begründen muss
  • zusätzlicher Steuerfreibetrag von 570€

Vorteil für den Arbeitgeber:
  • Verringerung der Ausgleichsabgabe. Die sogenannte Ausgleichsabgabe muss ein Unternehmen zahlen für jeden gesetzlich vorgeschriebenen aber nicht besetzten 'Arbeitsplatz für Behinderte Arbeitnehmer'.

Bei mir im Unternehmen ist das kein Thema...da ich aufgrund meiner Erkrankung einen GdB habe und zur Erholung die zusätzlichen Urlaubstage gut gebrauchen kann...mal abgesehen vom Zeitaufwand für die Nachuntersuchungen...habe ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt.

Wenn alles gut läuft sind wir im Stadium CS1 nach 2 Jahren auch wieder vom Status 'schwerbehindert' befreit.

Gruß,

Holger
__________________
Hier beginnt meine Signatur...






Geändert von Freelancer (12.04.2009 um 20:02 Uhr) Grund: Zusatzinformationen beigefügt
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:07 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55