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Alt 16.08.2006, 10:55
amoebe amoebe ist offline
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Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 123
Frage "recht" als angehöriger?

ich habe eine frage an euch alle hier:

habe ich als tochter einer krebspatientin das "recht" auf ein gespräch mit dem behandelnden arzt? meine mutter will offenbar möglichst wenig über ihre krankheit reden/erfahren...weiß manches gar nicht so genau, was mit ihr passiert, blockt immer mehr ab...mir kommt vor, sie ergibt sich in ihr schicksal und lässt die ärzte einfach machen, was sie für richtig halten, hinterfragt auch nichts...

ich hab sie mal gefragt, ob wir zusammen mit einem arzt reden sollen (als ich nach einer operation bei ihr im KH zu besuch war), sie wollte aber nicht...*später*, sagte sie nur.

meine schwägerin ist krankenschwester und sagte mir nun, ich kann als tochter, auch ohne meine mutter um erlaubnis zu fragen, einen termin für ein gespräch vereinbaren, das wäre sicher kein problem.

nun möchte ich ja einerseits endlich klarheit haben (sprich eine genaue diagnose mit ausführlichen erklärungen dazu, prognose und weitere behandlungspläne), allerdings meine mutter auch nicht "hintergehen"...

was meint ihr dazu?
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