Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.06.2007, 21:13
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 2.932
Standard Frage zum Krankengeld

Hallo ihr Lieben

Ich bin zur Zeit noch in der Wiedereingliederung, mit 4 Stunden täglich, die läuft am 30.6.07 aus.Danach sollte es einen neuen Wiedereingliederungsplan geben, weil ich eigentlich noch nicht 8 Stunden arbeiten kann.

Nun wurde bei mir in der "gesunden Brust" ein lobuläres ca in situ gefunden.
Wie mir gesagt wurde, ein Befund, der mit der anderen Seite nichts zu tun hat ( DCIS und duktal invasiv). Es handelt sich um eine völlig neue Erkrankung.
Nun hat mein Chef mir angeboten, ab 1.7.07 wieder voll zu arbeiten, damit ich wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung bekomme ( Ich habe immer etwas gearbeitet, auch während der Chemo). Der Betrieb bekommt 80% der Lohnkosten von der KK erstattet.Die OP ist am 12.7.07. Arbeiten muss ich nur, was ich kann.

Meine Frage ist nun, was macht die Krankenkasse, muss sie das akzeptieren, wenn mein Chef keine Einwände hat?
Hat jemand von euch sowas schon erlebt?

Wie ist es euch ergangen, wenn die 78 Wochen Krankengeld rum waren? Mit der erneuten OP, wirds für mich eng, denn bei Neuerkrankung fängt man wohl nicht wieder bei Null an.
Liebe Grüße
Susi
__________________

Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.06.2007, 18:04
Optimistin43 Optimistin43 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 367
Standard AW: Frage zum Krankengeld

Hallo Susi,
normalerweise fängt bei einem neuen Befund auch das Krankengeld wieder von vorne an zu laufen.
Bei mir ist es so (ich arbeite allerdings in einem großen Konzern) dass meine Firma freiwillig für 3-6 Monate die Differenz zwischen dem Krankengeld und meinem Gehalt übernommen hat . Sprich doch mal mit deinem Chef über diese Möglichkeit.
Ich wünsche dir alles Liebe und viel Erfolg beim Kampf gegen die Krankheit.
LG Marietta
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.06.2007, 18:15
Die3As Die3As ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2007
Ort: Altrip Kreis Ludwigshafen
Beiträge: 45
Standard AW: Frage zum Krankengeld

Hallo Susi,

ich arbeite bei einer Krankenkasse. Es ist so dass nach 78 Wochen Krankengeld automatisch endet...das nennt man Leistungsunterbrechung...das ist gesetzlich so vorgegeben. Wenn Du jetzt eine erneute Erkrankung hast, wird die Krankenkasse grundsätzlich prüfen ob die neue mit der alten zuammenhängt. Dies erfolgt schriftlich an den behandelten Arzt. wenn dieser dann sagt es besteht kein Zusammenhang, hast Du erneut einen Anspruch auf Krankengeld und so wie ich es noch weiß auch auf eine erneute Lohnfortzahlung. Aber rufe doch Deine Krankenkasse an. Die helfen Dir da auch weiter. Ich arbeite im Beitragsbereich und bin nicht mehr so fit in der Leistungsbranche..aber Du kannst offen Deine Krankenkasse fragen....Liebe Grüße Alexandra (dessen Papa BSDK hat).....
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.06.2007, 14:52
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 2.932
Standard AW: Frage zum Krankengeld

Danke für eure Antworten.
Ich hoffe es klappt alles so wie ich es mir gedacht habe.

Liebe Grüße
Susi
__________________

Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:08 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55