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  #1  
Alt 16.07.2012, 09:56
Amazonengirl Amazonengirl ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Guten Morgen,

hab jetzt Post vom FA bekommen und muß 155,87€ zurückbezahlen...
Was ich nicht verstehe, selbst den Behindertenpauschbetrag (hab 70+G) wurde als Einkommen angerechnet, hab diesen aber nie ausbezahlt bekommen.
Rente liegt knapp unter 700€/Monat.
Dieser Betrag soll doch dazu dienen, Mehrkosten durch Wäsche, Reparaturen für Rollstuhl etc. zu decken.

Natürlich werde ich nochmal nachfragen, aber wißt ihr vllt. ob das normal bzw. wie eure Erfahrungen sind.

LG Tina
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  #2  
Alt 16.07.2012, 10:09
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Hallo, Tina!

Den Pauschbetrag für Schwerbehinderte bekommst Du nicht ausbezahlt und er wird auch nicht als Einkommen angerechnet. Da hast Du Dich bestimmt verlesen.

Der Pauschbetrag wird vom Einkommen abgezogen. So dass sich daraus ein zu versteuerndes Einkommen ergibt, von welchem dann die zu zahlenden Steuern errechnet werden.

Hast Du denn unter "Außergewöhnlihce Belastungen" auch tatsächlich alle Krankheitskosten (Zuzahlungen, Arztfahrten etc.) angegeben? Diese mindern das Bruttoeinkommen.

Wenn Du unsicher bist, lege zunächst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (4 Wochen hast Du Zeit) und suche im Zweifelsfall einen Fachmann auf.

LG
Regina
__________________
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  #3  
Alt 16.07.2012, 12:06
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Hallo Tina
noch zwei Ergänzungen zu Regina
1. Du kannst ersteinmal Widerspruch einlegen mit dem Satz Begründung folgt, denn der Widerspruch muss fristgerecht eingehen und dann hast du Luft dir ggf. Hilfe zu holen
2 Du bekommst deine Rente unversteuert ausbezahlt und erst mit der Steuererklärung werden die Steuern berechnet
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 17.07.2012, 15:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Liebe Amazonengirl, in Deinem Beitrag vom 27.04.12 schreibst Du folgendes:

Zitat:
Zum ersten Mal muß ich in meiner Lohnsteuererklärung angeben, das ich Rente beziehe. (seit Nov. 2011) Zuvor gabs KK-Geld,Übergangsgeld,ALG
Krankengeld, Übergangsgeld und ALG werden unversteuert ausgezahlt, erst über den Lohnsteuerjahresausgleich wird eine Steuer berrechnet.

Deshalb hast Du eine Nachzahlung vom Finanzamt erhalten, je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge wird die Höhe der Steuer berechnet.

Elisabethh.
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  #5  
Alt 17.07.2012, 17:09
Amazonengirl Amazonengirl ist offline
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Beiträge: 41
Standard AW: Lohnsteuererklärung

War heute beim FA und hab mit zwei sehr netten Damen gesprochen. Es waren ein paar Fehler und ein Zufallsbefund. Letztendlich muß ich nichts nachbezahlen, kriege aber auch nichts zurück. Meine EU-Rente ist so niedrig, dass ich auch in den nä. Jahren keine Steuererklärung machen muß, es sei denn ich fange wieder an zu arbeiten und es ist mehr als 400€/Monat oder mein SBA ändert sich.

Liebe Grüße
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  #6  
Alt 17.07.2012, 18:22
Benutzerbild von kdagmars
kdagmars kdagmars ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Liebe Amazonengirl, in Deinem Beitrag vom 27.04.12 schreibst Du folgendes:

Krankengeld, Übergangsgeld und ALG werden unversteuert ausgezahlt, erst über den Lohnsteuerjahresausgleich wird eine Steuer berrechnet.

Deshalb hast Du eine Nachzahlung vom Finanzamt erhalten, je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge wird die Höhe der Steuer berechnet.

Elisabethh.

Hallo,

entschuldigt bitte, wenn ich jetzt noch mitmische,.. aber als Steuerfachangestellte juckt mich sowas in den Fingern

Krankengeld usw. wird gar nicht besteuert, auch nicht rückwirkend.

Angeben muss man es wegen dem Progressionsvorbehalt.

Beispiel:
Bruttolohn aus div. Gründen nur bis Mai erhalten. Sagen wir mal 5 x 2000,.. = 10.000,-- Euro gesamt. Ergibt einen fiktiven Steuersatz von 26%.
Der Steuersatz steigt immer höher, je mehr Bruttoeinkommen. (Progression).
Die Rechnung stimmt natürlich nicht ganz, da dieser Lohn nicht das Jahreseinkommen war.
Einkünfte wie Krankengeld usw. müssen ja noch angegeben werden.
Angenommen von Juni bis Dezember gesamt € 5000,--.
Gesamt Jahreseinkommen jetzt also 15.000,--.
Fiktiver Steuersatz ist bei diesem Einkommen, höher,.. angenommen 28%.

Mit diesem wird dann die Steuer berechnet,... ALLERDINGS wieder das eigentlich Lohneinkommen, also die 10.000,--.
Und DAS führt leider manchmal zu Nachzahlungen. Über die Lohnabrechnung wurden ja 26% angenommen,.. durch Krankengeld, Arbeitslosengeld kann aber ein anderer Steuersatz herangezogen werden.

Was aber beim Durchschnittseinkommen selten vorkommt, zumindest kenn ich aus dem (Steuer)büro keine Fälle.

lg Dagmar
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  #7  
Alt 18.07.2012, 12:49
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

Hallo Ihr Lieben,

jetzt muß ich hier für noch mehr Verwirrung sorgen. Es ist richtig, dass Krankengeld, ALG etc steuerfrei sind, ABER wenn man wie ich verheiratet ist und eine gemeinsame Steuererklärung macht, wird es zum Gesamteinkommen dazugerechnet und dementsprechend kann es sein, dass man eine nicht gerade kleine Nachzahlung leisten muß........

Alles Liebe

Petra
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  #8  
Alt 18.07.2012, 17:45
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Lohnsteuererklärung

hi
noch mehr Verwirrung:
in 2006 wurde sehr wohl mein Nahtlosigkeitsgeld versteuert!
Krankengeld nichterst später (anzurechnendes Einlommen....neuer Steuersatz)
Die Rente wird nachversteuert! (prozentual abhängig von dem Zeitpunkt wo man Rente bezieht)
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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