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  #1  
Alt 01.06.2012, 07:37
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Czilly,

vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich mal wieder nicht schlafen konnte, habe ich mich hingesetzt und der Beihilfestelle einen flammenden Brief geschrieben und damit ich es mir mit dem Abschicken nicht noch überlegen kann, direkt per elektronischer Post versandt.

Leider ist es nicht so einfach mit dem Kind und anderem Namen Ich bin mir sicher, dass jeder Amtsarzt nach so einer Geschichte mich sofort in die medizinische Rehabilitation schickt. Nur bekomme ich dann von der PKV gar nichts erstattet und von der Beihilfe nur die Anwendungen und nicht die Unterkunft bezahlt. Und somit ist es für mich finanziell außerhalb meiner Reichweite.

Zitat:
Zum Glück hatte ich (in weiser Voraussicht eventueller Schwierigkeiten) die Sozialarbeiterin im BZ, die ja die AHB für mich beantragen musste, richtiggehend genervt, das sehr frühzeitig zu tun.
Hätte ich das nur auch mal, aber ich befürchte die Dame ist resistent. Ich habe ihr mehrmals auf den AB gesprochen und nur einmal hat sie zurückgerufen. Oh mann! Ich hoffe mal für die Dame, dass Sie nur die Anträge vergessen hat zu stellen. Denn das ist menschlich und jeder darf mal Fehler machen. Nur wenn ich mir vorstelle, dass sie absichtlich den Antrag so spät stellte, wird mir ganz übel. Das könnte dann das HB-Männchen in mir wecken

Nun heisst es weiter auf glühenden Kohlen zu sitzten, eigentlich müsste die Glut schon erloschen sein, bei dem Heul-Konsum...

Liebe Grüße
Emile
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  #2  
Alt 01.06.2012, 08:39
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile!

Zitat:
Zitat von Emile Beitrag anzeigen
Nur bekomme ich dann von der PKV gar nichts erstattet und von der Beihilfe nur die Anwendungen und nicht die Unterkunft bezahlt. Und somit ist es für mich finanziell außerhalb meiner Reichweite.
Also, das stimmt so nicht. Ich habe auch bei der Reha im Jahr darauf einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Beihilfe erstattet bekommen. Dabei konnte ich wahlweise einen Vertrag abschließen, bei dem die Klinik nach den Sätzen der Sozialversicherungsträger abrechnet –also eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung und Behandlung – oder Unterkunft und Verpflegung getrennt von den Behandlungen abrechnen (also wie üblich); dann werden die (tatsächlichen) Kosten für die Unterbringung um 30% gekürzt. Ist dann halt ein Rechenspiel, was günstiger ist.

Bei der PKV könnte ich mir vorstellen, dass man mit denen reden kann. Ich halte es durchaus für möglich, dass sie die Kosten für die Reha übernehmen, wenn dadurch die AHB entfällt. Meine PKV hat mir zum Beispiel damals signalisiert, dass sie es mit den Fristen für die AHB nicht so eng sieht wie die Beihilfe. Wenn das jetzt nicht so punktgenau klappen würde, würden sie auch keine Probleme machen. Frag halt einfach.

Dass Du der Sozialarbeiterin nicht massiv genug auf die Füße gestiegen bist, musst du Dir nicht vorwerfen. Wer ahnt denn auch sowas? Ich kannte halt meine Beihilfestelle (wobei die Sachbearbeiter da sehr bemüht, aber total überlastet sind) und wusste, dass das schiefgehen kann, wenn ich das nicht rechtzeitig genug in die Wege leite. Ich war dann einfach total penetrant. Die Sozialarbeiterin wollte den Antrag eigentlich erst im April/Mai stellen (ich bin im Juni gefahren); tatsächlich haben wir es dann im Februar gemacht.

Ich drück Dir die Daumen, dass alles noch klappt!
Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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  #3  
Alt 01.06.2012, 08:47
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Danke erstmal für Deine Daumen!

Immerhin hat mir der sehr nette SB in der Rehaklinik zugesagt, dass er meinen Platz nicht weitergibt.

Ich hoffe, dass ich die AHB bekomme und wenn nicht lässt mich Dein Post hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.

Denn dann werde ich es auf dem Wege den Du beschrieben hast angehen.

Liebe Grüße
Emile
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  #4  
Alt 01.06.2012, 11:47
Atom Atom ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

normalerweise entscheidet die Beihilfestelle schnell, wenn die Klinik die entsprechende Gebührenordung zur Beihilfe geschickt hat.

Frage noch einmal bei deinem Beihilfesachbearbeiter nach, ob die Gebührenordnung eingegangen ist.

Bei mir war es ähnlich! Alles knapp entschieden.

Das es keine Fristverlängerung für AHB bei der Beihilfe gibt, ist normal.

Sei froh, dass Du schon die Zusage von der PKV hast, denn die macht normalerweise nur eine Kostenzusage, wenn die Beihilfe auch zahlt.

Bei der AHB habe ich nach Privatpatientenstatus abgerechnet. Würde ich heute nicht mehr so machen,
da die Leistungen für die gesetzlischen Versicherten sich nicht unterschieden haben. Die Abrechnung wäre für mich aber preiswerter gewesen.
So musste ich einen Teil der Kosten für die AHB selber zahlen. Darüber habe ich mich sehr geärgert.

Von daher frage vorher nach wie die Kostenübernahme ist.

Wird schon klappen! Sei zuversichtlich .

Liebe Grüße, Atom
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  #5  
Alt 02.06.2012, 07:48
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom,
auch Dir danke für Deine Antwort.

Ich habe ja gestern noch mit dem SB in der Klinik gesprochen und der sagte mir, dass schon einige Faxe am Donnerstag an die Beihilfe geschick wurden.

Scheinbar nicht genug, den die Beihilfe hat gestern immer noch nicht entschieden. Immerhin ist mein flammender Brief schon beantwortet worden, wenn auch sehr lapidar und nichtssagend.

Zitat:
Sei froh, dass Du schon die Zusage von der PKV hast, denn die macht normalerweise nur eine Kostenzusage, wenn die Beihilfe auch zahlt.
Das hat Czilly im Hüflu-Thread erwähnt. Ich kenne das gar nicht bisher, haben die immer unabhängig von einander ausbezahlt.

Allerdings war die Dame von der PKV ganz überrascht, dass die Beihilfe sich so anstellt. Nachdem Motto, normalerweise entscheidet die Beihilfe großzügiger als die PKV.

Vielleicht liegt es ja am Sparkurs, zermürb' die Leute, dass sie aufgeben und erst gar keine Kosten für die Kur anfallen. Das ist jetzt eine pure Unterstellung, die nicht wirklich ernst meine, aber das Gefühl könnte man bekommen.

Wegen der Kostenübernahme: Ich habe zwei Verträge geschickt bekommen, ein Privatpatientenvereinbarung und eine Wahlleistungs-Vereinbarung. Die PKV sagte ich solle die Wahlleistungs-Vereinbarung unterschreiben.

Liebe Grüße
Emile
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  #6  
Alt 02.06.2012, 18:48
Atom Atom ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

warum rufst Du deinen Beihilfesachbearbeiter nicht einfach an und fragst nach wie der Bearbeitungszustand ist?
Mein Sachbearbeiter ist zwar immer ziemlich sachlich knapp, aber hat mir auch schon gute Tipps gegeben,
obwohl ich auch schon mal einen Widerspruch eingelegt habe.

Weil ich in letzter Zeit so viel Trouble mit meiner PKV habe, rufe ich mittlerweile bei kostenintensiven Untersuchungen immer erst bei der Beihilfe an,
ob diese zahlt. Für die PKV habe ich dann vorsichtshalber eine ärztliche Begründung, warum die Maßnahme durchgeführt werden muss.

Drück dir die Daumen, Atom
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  #7  
Alt 03.06.2012, 14:39
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom,

ich kann die gedrückten Daumen weiterhin gebrauchen. Danke dir dafür!

Die PKV macht überhaupt keine Probleme, im Gegenteil die SB von der PKV, war richtig erschüttert, als ich meine Geschichte erzählte.

Tja, ich habe schon mehrmals telefonisch mit dem SB und der Sachgebietsleiterin bei der Beihilfe gesprochen, aber es fruchtet nichts.
Im Gegenteil am Freitag haben die einfach nicht mehr abgenommen und mir nur geschrieben, dass es auch in Ihrem Interesse ist die Angelegenheit zügig zu bearbeiten (davon merke ich, aber auch nix) und sie mich telefonisch informieren, wenn sie endlich entschieden haben, ob ich nun Schönhagen genehmigt bekomme oder nicht.

Ich werde am Montag mal bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragen, ob die Sache mitversichert ist und mir dann einen rechtlichen Beistand besorgen.

Ich habe so das dumpfe Gefühl, dass es dann bald Schluß mit lustig ist

Liebe Grüße
Emile
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