Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Spezielle Nutzergruppen > Forum für Angehörige

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.08.2006, 08:28
GeliG1981 GeliG1981 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 42
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo,

ich bin kein direkter Verwandter meines Lebensgefährten, dennoch reden die Ärzte auch gern mal mit mir, und erzählen mir alles. Der Onkologe ist auch froh wenn ich bei den Gesprächen dabei bin, für ihn ist das wichtig und er achtet da auch drauf.

Ich denke es sollte kein Problem sein, eine Auskunft zu bekommen, gerade als Tochter.

Ich wünsche dir viel Glück
Geli
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.08.2006, 10:42
Benutzerbild von Loui
Loui Loui ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2005
Ort: do wo ma badisch schwätzt
Beiträge: 230
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo,

ja, das ist wirklich eine gute Frage. Meine persönliche Erfahrung war dass mein Papa von 2 Ärzten im Krankenhaus behandelt wurde.
Der erste Arzt ist meinen Fragen immer geschickt ausgewichen und hat alles umschrieben, richtig schlau wurde ich nicht.

So, hab ich mir dann gedacht dann warte ich eben auf Arzt 2 und dem bin ich dann auch auf die Füße gestanden. Ich bekam Einsicht in die Krankenakte, Röntenaufnahmen auf dem PC incl. Tumorgröße, Metastasen gezeigt usw. , weiter Vorgehensweise mit Op und anschl. Reha sowie Chemo erklärt. Der Arzt war es auch der mir gesagt hat dass Papa´s Krebs zu weit vorgeschritten sei und seine Lebenserwartung minimal ist. Arzt 1 erklärte mir auf Nachfrage, och so 6-8 Jahre kann er schon noch Leben.

Mein Papa konnte mir nicht sagen dass er Krebs hat, er hat das Wort Krebs mir gegenüber nie erwähnt. Als ich ihn nach seiner Einlieferung im Krankenhaus besuchte sagte er zu mir: Du geh mal zum Arzt und frag was ich habe. Ich dachte, na haben die Papa noch keinen Befund? Ich zum Arzt und ihn gefragt wobei er mich ganz verwundert anschaute und zu mir sagte: Ja hat ihnen ihr Vater nicht gesagt dass er an BSDK erkrankt ist, er ist doch über sein Krankheitsbild bestens unterrichtet worden.

Ich weiß bis heute nicht ob mein Papa die Ärtze von ihrer Schweigepflicht entbunden hat oder ob mir die Ärzte als einzige nächste Anghörige von sich aus alles zeigten.

Ein dickes Kraftpacket an euch, Sylvia
__________________
PAPA (+26.02.2006 ) die Hoffnung dich wiederzusehen gibt mir die Kraft zu leben, in Liebe, deine Tochter Sylvia
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.08.2006, 21:35
Katinka1981 Katinka1981 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 62
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo Amoebe,

ich bin zwar keine "Fachfrau", aber ich glaube, dass das "Recht" in diesem Fall nicht auf Deiner Seite steht... Aber es gibt ja auch noch eine andere Seite :-)

Meine Mama hat damals eine Patientenverfügung, eine Betreuungsvollmacht und eine Generalvollmacht für mich ausgestellt, in denen sie extra die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hat, mir gegenüber. Ich glaube, dass jeder Arzt natürlich generell an seine Schweigepflicht gebunden ist, gerade wenn ein Patient äußert, dass er nicht möchte, dass jemand Bescheid weiß. Die Ärzte merken ja aber eigentlich recht schnell, welche Beziehung man zueinander hat und können da eigentlich gut abschätzen, was erzählt werden "darf" und was nicht. Ich brauchte den Ärzten die ganzen Vollmachten nicht zeigen, ich wurde auch so über alles informiert, wahrscheinlich weil sie gesehen haben, welches Verhältnis meine Mama und ich zueinander hatten und mitbekommen haben, dass wir relativ offen über das Thema gesprochen haben.

Ich würde aber an Deiner Stelle auf jeden Fall einen der Ärzte ansprechen und denen auch Deine Situation schildern. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht und ich denke, sie werden auch auf Dich eingehen und die Situation und auch das weitere Vorgehen mit Dir besprechen. Meine Mama war oftmals auch gar nicht in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen und war froh, um jeden Rat, den ich ihr versucht habe, zu geben... Ob es immer das Richtige war, weiß ich leider nicht, aber wahrscheinlich weiß das auch niemand.

Wie ich schon gesagt habe, ich habe bisher zum Glück nur gute Erfahrungen hier in Hamburg gemacht mit den Ärzten. Sie waren bei meiner Mama sehr lieb und einfühlsam und bei mir recht direkt und offen... Ich glaube, ich habe immer den Eindruck gemacht, als wäre ich immer die Starke :-)

Vielleicht magst Du mit Deiner Mama mal über so eine Verfügung sprechen?

Ganz liebe Grüße
katharina
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.08.2006, 23:27
amoebe amoebe ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 122
Standard AW: "recht" als angehöriger?

vielen dank euch allen für eure beiträge,
die ja inhaltlich doch recht unterschiedlich sind.

ich werde auf jeden fall versuchen, ein gespräch mit einem arzt zu führen, ob nun allein oder zusammen mit meiner mutter, hoffe ja doch nicht, dass sie es "verbietet"...muß sie ohnehin vorher darauf ansprechen, weil ich ja nicht weiß, wer überhaupt zuständig ist; noch dazu hat sie nun abteilung gewechselt, weil eine andere krebsart aufgetreten ist...

mal sehen, was ich herausfinden kann, ich werde euch dann berichten!

glg und eine gute nacht

amöbe
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:03 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55