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  #1  
Alt 20.01.2005, 18:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gibts einen Leistungskatalog der Kassen?

hallo ihr lieben!

im bk-forum wird gerade die gabe von bisphosphonaten zur vorbeugung gegen osteoporose unter hormontherapie diskutiert.

dabei stellt sich raus, daß einige patientinnen die bisphos vom onko verschrieben bekommen (z.t. mit hinweis auf mögliche regressforderungen seitens der kassen), andere tragen die kosten selber, da es angeblich keine kassenleistung ist, bzw. müssen ganz auf die medikation verzichten (da gesundheit hier inzwischen schon wieder eine frage des geldes ist).

diese leistung befindet sich offensichtlich in einer "grauzone" & ist abhängig von der risikobereitschaft des verschreibenden onkos, was ich ja sehr eigenartig finde!

meine frage ist, wo man denn mal verbindlich erfahren kann, welche leistungen die kassen tragen sollten & welche nicht?! gibts nicht irgendwo ein für alle gesetzlichen kassen verbindliches "nachschlagewerk" oder ähnliches über kassenleistungen, wo man sich arzt-unabhängig informieren kann?

wer weiß bescheid?
gruß - annerose
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  #2  
Alt 20.01.2005, 20:01
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Gibts einen Leistungskatalog der Kassen?

Hallo Annerose,

ja, es gibt so etwas ähnliches.
Das Bundesaufsichtsamt schreibt den Krankenkassen vor, was sie dürfen und vor Allem, was sie nicht dürfen.
Die Krankenkassen haben nur wenig Spielraum.
Die Kassenärztlichen Verrechnungsstellen versuchen dieses schamlos auszunutzen und benutzen zum Teil ihre Mitglieder, also unsere Ärzte, als Hilfsmittel.
Nicht alle Ärzte sind so stark und setzen sich über solche Querelen hinweg und versuchen dem Patienten zu helfen und nicht der Kassenärztlichen Klique bzw. der Politik.
Hier muß sich leider noch viel einschleifen.

Für Dich ist folgendes wichtig:
Bei welchem Krankenkassentyp bist Du?
vdak, AEV, AOK, IKK oder BKK
Hast Du schon in die Satzung Deiner KK geschaut (Internet) Dort steht was zusätzlich geleistet wird.

Und dann gibt es noch einen großen Katalog mit Ausnahmen was die KKn alles doch dürfen.

Das alles gilt aber nur für o.g. Kassen. Für die PKV also die Privaten gilt jeweils der abgeschlossene Vertrag.

So, jetzt hab ich Dich noch mehr verwirrt, oder?
Du kannst mir gerne ne Mail schicken, damit ich Deine spezielle Frage beantworten oder beantworten lassen kann.

Lieben Gruß
Wolfgang

Links:
http://www.die-gesundheitsreform.de/index.4ml?flash=1
http://www.die-gesundheitsreform.de/....html?param=st

Ich suche noch weitere Links

PS wenn Du beim Posten unten rechts Deine Mail einträgst können wir Moderatoren Dich persönlich anmailen. (Diese Mail Adresse ist nicht öffentlich)
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  #3  
Alt 20.01.2005, 22:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gibts einen Leistungskatalog der Kassen?

hallo wolfgang,

danke für die schnelle reaktion.

leider kann ich auf diesen seiten garnix finden, was konkret ist (vielleicht stell ich mich bißchen blöd an? die liebe clara jedenfalls möge helfen, wem sie will - bei mir klappts nicht...)

würde mich über weitere links freuen!

danke - annerose
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  #4  
Alt 20.01.2005, 22:55
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Gibts einen Leistungskatalog der Kassen?

Linkliste, wird noch erweitert:

http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/them...index_4412.cfm


http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/them...index_2137.cfm
Zur wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

Dieses Dokument informiert über die Pflichten des Vertragsarztes bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, dieAblösung des Arznei- und Heilmittelbudgets und Gesetzliche Regelungen zu den Arznei- bzw. Heilmittelvereinbarungen.


http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/them...index_2135.cfm
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Verbandmitteln wird durch eine Reihe gesetzlicher Regelungen konkretisiert.

Jetzt fehlt mir nur noch die eigentliche Ausnahmeliste.
Ich weiß, daß es eine gibt, aber wo?
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