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Alt 11.07.2001, 18:32
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Leistungsverweigerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich sie auf eine soziale Ungerechtigkeit höchsten Grades hinweisen.

Silly Peschl, Leiterin des Jugendtreff Pop-Chor Wendelstein, ist vor drei Jahren an Krebs erkrankt. Seit dieser Zeit ist sie in ärztlicher Behandlung. Die Krankenkasse, in diesem Falle die Hanseatische Ersatzkrankenkasse, hat die Bezahlung der Medikamente und Behandlung trotz positiver Wirkung verweigert. Trotz bereits eingeleiteter Berichterstattung, bin ich der Meinung, daß dieser Fall einer noch breiteren Öffentlichkeit zugängig gemacht werden sollte, damit auch andere Patienten, die unter Umständen von der Willkür der HEK abhängig sind, ihre Forderungen geltend machen.
Nach einem Gerichtstermin, der mit einem Vergleich mit 14tägiger Widerspruchsfrist endete, wurde am letzten Tag dieser Frist von der HEK Einspruch eingelegt, nachdem man die Patientin 14 Tage in der Hoffnung ließ, daß dieses menschenunwürdige Spiel der Krankenkasse endlich mit einem sozialen und humanitär erträglichen Ergebnis endet. Es stellt sich somit die Frage, ob der Fall solange verzögert wird, bis die Patientin die Behandlung nicht mehr beanspruchen kann, da sie mittlerweile durch die enormen Kosten nicht mehr in der Lage ist, die Medikamente und Behandlungen zu bezahlen. Hofft die Krankenkasse hier, durch Ableben eines ihrer Mitglieder, ihrer Fürsorge- und Zahlungspflicht nicht nachkommen zu müssen? Oder wird Silly Peschl in den Akten bereits als "wirtschaftlicher Totalschaden" geführt, der für die Kasse nur einen Kostenfaktor darstellt und keinerlei Nutzen mehr bringt?

Zu Erwähnen ist hierzu auch noch, daß Frau Peschl, obwohl 100% schwerbehindert, weiterhin ihrer Arbeit als Gesangslehrerin und Sängerin nachgeht und somit kein Krankengeld in Anspruch nimmt. Behandlungen die ihre Metastasen stoppen und von anderen Krankenkassen bezahlt werden, z.B. AOK, werden von der HEK verweigert, so daß Frau Peschl zusätzlich zu ihrer Krankheit weitere psychische Belastungen durch das Einklagen der für sie wirkungsvollen Behandlungen bestehen. Die Vermutung liegt nahe, daß durch solche Praktiken der Begriff "Ersatz"Krankenkasse eine ganz neue Bedeutung erhält.

Ich möchte sie bitten, Anregungen zu erarbeiten, wie Frau Peschl geholfen werden kann und mich in dieser Sache im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, so daß sich Frau Peschl auf ihre Gesundung konzentrieren kann und nich zusätzlich durch die Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz bzw. die Bezahlbarkeit ihrer Behandlung belastet wird.

Ideen oder auch Adressen senden Sie bitte an folgende E-Mailadresse: popchor@aol.com
oder wenden Sie sich bitte an den Jugendtreff Wendelstein, Am Schießhaus 2, 90530 Wendelstein
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