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Alt 15.05.2007, 10:12
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 271
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von DALI Beitrag anzeigen
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
Hallo, Dali,

einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!

Viele Grüße
Regina Beate
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