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  #1  
Alt 21.05.2008, 08:05
dabeja dabeja ist offline
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 2
Standard Reha Kur Ablehnung wer weiss bescheid?

Es geht um folgendes:
im Mai 2007 wurde mir ein Vulva Carzinom entfernt.Im Oktober bin ich dann zur AHB ( Anschlussheilbehandlung). Dieses Jahr habe ich im März meinen Antrag auf eine Reha abgegeben, der jetzt abgelehnt wurde mit der Begründung das ich die Vier Jahres Regelung noch nicht erfüllt hätte.Nun wurde mir gesagt, dass ich Widerspruch einlegen soll, da die AHB nicht als Reha - Maßnahme zu werten ist und ich Anspruch auf eine Kur hätte.Weiß irgend jemand Bescheid?

Geändert von dabeja (21.05.2008 um 11:10 Uhr)
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  #2  
Alt 21.05.2008, 14:52
anja334 anja334 ist offline
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Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Potsdam
Beiträge: 7
Standard AW: Reha Kur

Hallo Dabeja,

eine AHB erfolgt unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung und wird direkt vom Krankenhaus eingeleitet. War dieses bei Dir der Fall, weil Du schreibst, dass die Entfernung des Carzinoms im Mai 2007 und die Kur im Oktober 2007 war?

Im Januar 2007 hatte ich eine med. Reha nach erfolgreicher Behandlung (Chemo und Bestrahlung bis 11/06). Dieses Jahr fahre ich wieder zur Reha - im August nach Boltenhagen. Mein Antrag wurde bewilligt - schliesslich erhalte ich Teilerwerbsminderungsrente. Eine AHB hatte ich nicht - waere ich koerperlich auch garnicht in der Lage zu gewesen.

Ich hatte mich zuvor bei meinem Rentenversicherungstraeger telefonisch erkundigt und folgende Aussage erhalten.

Einen Anspruch auf eine med. Reha hat man nicht , auch wenn es die Aerzte immer sagen. Wenn es medizinisch notwendig ist, wird diese auch genehmigt. Termin waere dann zwischen dem 1. und 2. Jahr nach der letzten Reha. Ich habe in der Vergangenheit festgestellt, wenn ich direkt bei der betroffenen Institution nachfrage, erhalte ich die besten Auskuenfte. Eine 4 Jahresfrist ist bei einer orthopaedischen Reha einzuhalten.

Eine Kollegin von mir hat 4 Jahre infolge eine onkologische Kur beantragt und auch genehmigt bekommen.

Lass Dir am besten eine Kopie von dem Bogen geben, welchen Dein Arzt ausgefuellt hat und beziehe Dich bei Deinem Widerspruch auf die Notwendigkeit. Schliesslich ist der Rentenversicherungstraeger daran interessiert, dass Du fit bist und voll arbeiten gehen kannst. Einen anderen Zweck hat eine Reha nicht.

Wenn Du Hilfe benoetigst, schreibe mich einfach persoenlich an.

Ich wuensche Dir viel Glueck und gib nicht auf.

LG Anja
__________________
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  #3  
Alt 21.05.2008, 19:34
dabeja dabeja ist offline
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Reha Kur

Vielen Dank für Deine "promte" Antwort.

liebe grüße dabeja
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