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  #31  
Alt 08.09.2013, 20:23
karinelke karinelke ist offline
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Beiträge: 27
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

So nun hab ich entsprechendes im Netz gefunden.
Die EMR wird befristet für 3 Jahre gezahlt und es kann auch ein neuer Antrag gestellt werden. Die EMR kann später in die Regelaltersrente umgewandelt werden, ist meist aber nicht höher. Man muss nur 3 Moante vorher Anträge stellen und vor allem die Bescheide kontrollieren, die man von der Rentenversicherung bekommt. Bei der EMR kann man auch bis zu 450,- Euro hinzuverdienen, wie ich gelesen habe, also könnte ich meinen Mann als Aushilfe anmelden und beschäftigen. Richtig??? Nach den neuen Gesetzen für gering. Beschäftigte kann man auch noch in die Rente einzahlen. und demnach wird die Regelaltersrente auch noch etwas mehr.
Falls ich falsch denke bitte korrigieren.

Gruss
Karinelke
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  #32  
Alt 08.09.2013, 21:26
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo Karinelke,

das sind jetzt Spezialsachen und Du solltest hier unbedingt einen Rentenberater sowie in Eurem noch spezielleren Fall (Firma und Ehemann als Aushilfe) Euren Steuerberater hinzuziehen.
Da ich nicht weiß, was Du für eine Firma hast, kann auch die Berufsgenossenschaft noch wichtig sein.

Auch ist es ein Unterschied, ob Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente beantragt wird.
Ich durfte nichts hinzuverdienen...

Also bitte Professionelle Hilfe holen.

Viel Glück
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #33  
Alt 08.09.2013, 22:01
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen
Auch ist es ein Unterschied, ob Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente beantragt wird.
Lieber Wolfgang, es gibt seit 2001 keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr; es gibt nur noch halbe oder volle Erwerbsminderungsrenten.

Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt in der Tat 450 Euro. Hier würde ich allerdings auch unbedingt professionellen Beistand vorher einholen, um zu erfahren, wie das im diesem speziellen Falle aussieht.
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  #34  
Alt 08.09.2013, 22:33
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo zusammen,

die 450 Euro gelten nur bei voller Erwerbsminderungsrente. Schon bei nur teilweiser Erwerbsminderunsrente oder bei Altersrenten ohne Erreichen der Regelalterszeit kommt es schon zu individuellen Erwerbsgrenzen. Deswegen: Hier sollte die Servicestelle des DRV angerufen werden oder eine Rentenberatungsstelle aufgesucht werden. Und wie schon Wolfgang richtigerweise empfiehlt, was den Rest anbelangt sollte der Steuerberater mit ins Boot genommen werden. Alles andere wird zum Fischen in der Glaskugel und kann mächtig schiefgehen.
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  #35  
Alt 09.09.2013, 20:42
karinelke karinelke ist offline
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Beiträge: 27
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo zusammen,

mein Mann hat gerade aus der Reha angerufen. Heute war Chefvisite. Der Professor will meinen Mann in die Erwerbsunfähigkeitsrente schicken. Was nun, müssen wir irgendwas beantragen oder geht das nun automatisch die REHA wurde von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt.


Gruss
Karinelke
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  #36  
Alt 09.09.2013, 21:16
Lalelu Lalelu ist offline
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Beiträge: 18
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo karinelke,

bei "erfolgloser" Reha wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet und entsprechend weiter bei der Rentenversicherung bearbeitet.

Die Rehakliniken werden ja oft durch die Rentenversicherung belegt und der Entlassungsbericht - mit dem der Prof. deinen Mann in Rente schicken will - entspricht einem medizinischen Gutachten. Bis der Rentenbescheid da ist, bekommt dein Mann weiter Krankengeld.

Die Rentenversicherung wird sich dann demnächst bei euch melden und evtl. fehlende Unterlagen anfordern. Vielleicht könnt ihr ja schon mal schauen, ob das Rentenkonto geklärt ist.

Wenn der Rentenbescheid kommt, steht drin ab wann die Rente gezahlt wird und auch in welcher Höhe. Meistens ist sie bei der ersten Bewilligung befristet, macht euch da aber nicht verrückt, es ist überhaupt nicht vorherzusehen von wann bis wann die Befristung läuft (ich habe Ende 2012 meinen Rentenantrag gestellt, die Rente wurde im Mai 2013 rückwirkend ab 2010 für 3 Jahre bewilligt und schon einmal automatisch bis 2016 verlängert, eine Freundin hat sofort eine unbefristete Rente bekommen und eine andere bis 2014 ).

Im Rentenbescheid steht auch, wieviel dein Mann dazu verdienen darf. Bei einer vollen Rente sind das in der Regel 450 Euro monatlich, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente steht der erlaubte Zuverdienst genau im Bescheid.

Ich drück euch die Daumen
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  #37  
Alt 09.09.2013, 21:39
karinelke karinelke ist offline
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Beiträge: 27
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo Lalelu,
danke für die schnelle Antwort. Was ich jetzt nur nicht so ganz verstehe, wenn die Rente rückwirkend auch berechnet werden kann, und falls mein Mann, z.Zt. bekommt er von der ARGE sein Geld, mehr bekommen hat wie Rente, was dann, muss dann irgendwas zurückgezahlt werden????

Gruss
Karinelke
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  #38  
Alt 09.09.2013, 23:21
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.487
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo Karinelke,

Du hast geschrieben, das Dein Mann ausgesteuert ist, somit bekommt er kein Krankengeld, sondern von der ARGE erstmal das sogenannte Nahtlosigkeitsgeld. Im Rentenbescheid wird dann eine Verrechnung zwischen den bereits erhaltenen Geld vom Arbeitsamt und der zu leistenden Nachzahlung der Rente vorgenommen. Eine Differenz zu Gunsten Deines Mannes wird ihm ausgezahlt, ansonsten eine Verrechnung mit der nächsten Rentenzahlung vorgenommen. Auf jeden Fall bekommt Dein Mann nicht zwei Leistungen von zwei Ämtern für den gleichen Leistungszeitraum ausgezahlt.
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  #39  
Alt 10.09.2013, 12:10
Lalelu Lalelu ist offline
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Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Zitat:
Zitat von karinelke Beitrag anzeigen
, ..... und falls mein Mann, z.Zt. bekommt er von der ARGE sein Geld, mehr bekommen hat wie Rente, was dann, muss dann irgendwas zurückgezahlt werden????
Hallo

Wenn dein Mann von der ARGE mehr bekommt als nachher von der DRV, muss er NICHTS zurückzahlen.

Wenn der Bescheid da ist und die Rente wird rückwirkend bewilligt, nimmt die DRV KOntakt mit allen in Frage kommenden Vorleistern auf. Die teilen dann mit, welchen monatlichen Betrag sie für welchen Zeitraum gezahlt haben und dann wird abgerechnet.

Zum Beispiel Krankengeld 6x1000 Euro = 6000 Euro
Rente für den gleichen Zeitraum 6x800 = 4800 Euro

Die KK bekommt 4800 Euro, der Rest ist (für die ) futsch

Wäre es umgekehrt...

6x800 Euro Krankengeld = 4800 Euro
6x1000 Euro Rente = 6000 Euro

..... bekäme die KK 4800 Euro, der Rest ist für euch.

Macht euch keine Sorgen, ihr müsst NICHTS an NIEMANDEN zurückzahlen
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  #40  
Alt 10.09.2013, 20:21
karinelke karinelke ist offline
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Beiträge: 27
Standard AW: Kehlkopfkrebs zurück

Hallo Lalelu,

vielen Dank für deine Nachricht. Nun bin ich etwas beruhigter. Ich lass mich überraschen, was noch alles auf uns zukommt.

Gruss
Karinelke
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