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  #16  
Alt 26.08.2013, 17:58
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis

Lieber Bilskirnir,

es ist jetzt wichtig, gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch einzulegen,dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Briefes geschehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es ratsam das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Du kannst auch erstmal ein kurzes Schreiben selbst aufsetzen und Dir für die Begründung des Widerspruchs professionelle Hilfe holen z.B. beim Sozialverband Deutschlands oder dem VDK oder beim Fachanwalt für Sozialrecht.
Bitte sprich mit Deinen Ärzten darüber, dass es Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt, denn das Landratsamt setzt sich mit den behandelnden Praxen in Verbindung und bittet um Befundberichte.
Zitat:
Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen?
Im Antrag auf den Schwerbehindertenausweis entbindest Du Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht und gestattest ihnen der Behörde Auskunft zu geben.
Diese Erklärung gilt allerdings nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Außerdem hast Du die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchen einzuschränken, wenn z.B. bei einem Psychiater oder Psychologen besonders vertrauliche Angelegenheiten besprochen werden.

Alles Gute für Dich,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.08.2013 um 18:01 Uhr) Grund: Fehler entfernt(Zeitdauer der Heilungsbewährung)
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