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  #1  
Alt 05.11.2009, 12:03
Binie Binie ist offline
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Standard Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Hallo ihr Lieben, ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann.

Situation derzeit:

Partner (schwerbehindert mit 60%) bekommt ALG 1, da ausgesteuert.
Antrag auf Rente läuft seit Juli, nun war Gutachtertermin bei dem sich schon positiv für uns geäußert wurde, was die Empfehlung eine Teil-EU-Rente anbelangt.
Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber stimmte bisher den Anfragen nach verkürzter Arbeitszeit nicht zu. Nun sagte der Anwalt heute, dass man dem Arbeitgeber eine Frist von 3 Monaten einräumen muss, wenn mein Partner in Teilzeit arbeiten soll.

Was ist, wenn die Teil-EU Rente genehmigt wird, diese beträgt nur 200 €, dann fällt das ALG1 weg, er darf dennoch nicht arbeiten (siehe 3 Monatsfrist für Arbeitgeber) und muss sich weiterhin krankschrieben lassen?????

Muss er dann Sozialhilfe beantragen, obwohl er im Angstelltenervhältnis ist, eigentlich 5-6 h arbeiten könnte (wie der Gutachter sagte) und das nur, weil der Arbeitgeber das Recht hat 3 Monate über eine Teilzeitarbeit zu entscheiden. Kann doch nicht sein?

Man ich habs langsam satt, ständig Sorgen um die Gesundheit, fallen wir nun bald finanziell auch noch vollkommen hinten runter?

Wenn hier keiner Rat weiß, wo könnte ich fragen diesbezüglich?

Nachdenklich

Sabine
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  #2  
Alt 06.11.2009, 00:29
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Hallo Sabie,

nu ma langsam.

Der Gutachtertermin ist wohl gerade erst gewesen, oder?
Wenn dem so ist, dauert es noch eine gewisse Zeit, bis überhaupt die Rentenbewilligung schriftlich bei euch ankommt.

Also: in dieser Hinsicht erst mal abwarten

Selbst wenn der AG (längstens!) 3 Monate Zeit zum Überlegen hat, ob er Teilzeit bewilligt oder nicht, heißt das noch lange nicht, dass er sich diese Zeit auch nimmt!
Erfahrungsgemäß werden solche Anfragen innerhalb von 2 Wochen beantwortet, weil auch der AG an Klärung interessiert ist. So kann er nämlich besser mit seinen AN planen.

Was ich nicht verstehe: wieso sollte die Teilrente nur 200 Euronen betragen!? Habt ihr die Zusatzzeiten berücksichtigt? Das sind die Jahre, die er bis zum regulären Rentenbeginn noch hätte arbeiten müssen.

Beispiel:
Jemand ist bei Rentenbeginn 50 Jahre. An Zusatzzeiten erhält er 10 weitere Jahre... also bis zum 60. Lebensjahr.
Dadurch erhöht sich auch die Rente!

Verstehst du jetzt, warum ich den Betrag von 200 Euro zu wenig finde? Woher habt ihr diese Info?

Für die Situation deines Partners wäre es günstig, wenn der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann. Hört sich erst mal komisch an, ist aber so.

Dann nämlich wäre dein Partner offiziell arbeitslos und erhielt im Falle einer halben Rente automatisch eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung (sogenannte Arbeitsmarktrente).

Glaubst du nicht!?
Ist aber so!

Der Arbeitsmarkt in D gilt für Halbtagsstellen als verschlossen (ist schon lange Jahre so) und deswegen erhält jeder mit halber Rente automatisch eine volle.

Sollte der AG einer Halbtagsbeschäftigung zustimmen, erhält dein Partner die halbe Rente und geht seiner Halbtagstätigkeit nach.

Deine Befürchtung, es könne zu einer Überschneidung kommen (AG nutzt die 3 Monatsfrist voll aus und inzwischen erfolgt die halbe Rentenzahlung) kann ich nicht ganz nachvollziehen (sie oben).

Sollte es allerdings so kommen, würde ALG I (Achtung, da bin ich nicht sicher, bitte Anwalt fragen!) zur Hälfte weiter gewährt und zwar so lange, bis der AG über eine Halbtagsbeschäftigung ja/nein entschieden hat.

Bei Ja... siehe oben... halbe Rente und Halbtagsarbeit
Bei Nein... siehe oben... automatisch volle Rente, weil Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Sollte eine VOLLE Rente nicht zum Leben ausreichen, kann er (Achtung, nur wenn es sich um eine unbefristete Rente handelt!) Grundsicherung beantragen (Sozialamt in NRW zuständig).

Sollte eine VOLLE ZEITRENTE nicht zum Leben ausreichen, ist die ARGE zuständig (Achtung, auch hier bin ich nicht ganz sicher; Anwalt befragen!).

Ich weiß, das ist alles kompliziert, aber wenn dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, sollte es zu keinen größeren Problemen kommen.

Momentan seh ich die sowieso nicht.

Ansonsten ist der VdK ein kompetenter Ansprechpartner. Mitglied werden und man kann sofort Auskünfte erhalten.
(Nur bei Gerichtsverfahren ist eine 3monatige Mitgliedschaft notwendig, aber bei euch ist es ja nicht so).

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #3  
Alt 06.11.2009, 11:08
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Hallo Sabie,

nu ma langsam.

Der Gutachtertermin ist wohl gerade erst gewesen, oder?
Wenn dem so ist, dauert es noch eine gewisse Zeit, bis überhaupt die Rentenbewilligung schriftlich bei euch ankommt.

Also: in dieser Hinsicht erst mal abwarten

Selbst wenn der AG (längstens!) 3 Monate Zeit zum Überlegen hat, ob er Teilzeit bewilligt oder nicht, heißt das noch lange nicht, dass er sich diese Zeit auch nimmt!
Erfahrungsgemäß werden solche Anfragen innerhalb von 2 Wochen beantwortet, weil auch der AG an Klärung interessiert ist. So kann er nämlich besser mit seinen AN planen. Die erste höfliche Anfrage wurde abgelehnt, nun macht der Anwalt den Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend.

Was ich nicht verstehe: wieso sollte die Teilrente nur 200 Euronen betragen!? Habt ihr die Zusatzzeiten berücksichtigt? Das sind die Jahre, die er bis zum regulären Rentenbeginn noch hätte arbeiten müssen.

Beispiel:
Jemand ist bei Rentenbeginn 50 Jahre. An Zusatzzeiten erhält er 10 weitere Jahre... also bis zum 60. Lebensjahr.
Dadurch erhöht sich auch die Rente!

Verstehst du jetzt, warum ich den Betrag von 200 Euro zu wenig finde? Woher habt ihr diese Info? Die Berechnung hat die Rentenstelle vorgenommen bei Antragstellung. Mein Partner ist 39 und war lange selbstständig, ich denke das ist der Grund für die niedrige Rente.

Für die Situation deines Partners wäre es günstig, wenn der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann. Hört sich erst mal komisch an, ist aber so.

Dann nämlich wäre dein Partner offiziell arbeitslos und erhielt im Falle einer halben Rente automatisch eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung (sogenannte Arbeitsmarktrente).

Glaubst du nicht!?
Ist aber so! Doch weiß ich, hat uns das Amt schon gesagt. Volle Rente will er aber nicht.

Der Arbeitsmarkt in D gilt für Halbtagsstellen als verschlossen (ist schon lange Jahre so) und deswegen erhält jeder mit halber Rente automatisch eine volle. Na das wäre bei 400 € unser Ruin.

Sollte der AG einer Halbtagsbeschäftigung zustimmen, erhält dein Partner die halbe Rente und geht seiner Halbtagstätigkeit nach.

Deine Befürchtung, es könne zu einer Überschneidung kommen (AG nutzt die 3 Monatsfrist voll aus und inzwischen erfolgt die halbe Rentenzahlung) kann ich nicht ganz nachvollziehen (sie oben).

Sollte es allerdings so kommen, würde ALG I (Achtung, da bin ich nicht sicher, bitte Anwalt fragen!) zur Hälfte weiter gewährt und zwar so lange, bis der AG über eine Halbtagsbeschäftigung ja/nein entschieden hat. Ja, das AAmt zahlt bei weiterer Krankschreibung für die Zeit, die er arbeiten könnte weiterhin anteilig ALG 1 wenn er eine Teilrente erhält. Wenigstens was.

Bei Ja... siehe oben... halbe Rente und Halbtagsarbeit
Bei Nein... siehe oben... automatisch volle Rente, weil Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Sollte eine VOLLE Rente nicht zum Leben ausreichen, kann er (Achtung, nur wenn es sich um eine unbefristete Rente handelt!) Grundsicherung beantragen (Sozialamt in NRW zuständig). Wieso nur bei einer unbefristeten Rente, bei befristeter muss das doch auch möglich sein, Grundsicherung ist Grundsicherung.

Sollte eine VOLLE ZEITRENTE nicht zum Leben ausreichen, ist die ARGE zuständig (Achtung, auch hier bin ich nicht ganz sicher; Anwalt befragen!).

Ich weiß, das ist alles kompliziert, aber wenn dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, sollte es zu keinen größeren Problemen kommen.

Momentan seh ich die sowieso nicht.

Ansonsten ist der VdK ein kompetenter Ansprechpartner. Mitglied werden und man kann sofort Auskünfte erhalten.
(Nur bei Gerichtsverfahren ist eine 3monatige Mitgliedschaft notwendig, aber bei euch ist es ja nicht so). VDK wäre eine Variante, zumindest was Fragen anbelangt.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
Ich habe wirklich derzeit die nackte Panik was das Finanzielle anbelangt...
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  #4  
Alt 07.11.2009, 00:26
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Ich noch mal ;-),

wenn der AG bereits die erste Anfrage abgelehnt hat, wird er sie meines Erachtens auch nicht mehr ändern.
Anspruch auf eine Halbtagsstelle?
Sorry, das glaube ich nicht. Wenn ein AG keine Halbtagsstelle anbieten kann, dann kann er halt nicht.

Du bist leider nicht alleine mit deinen sorgenvollen Gedanken ums liebe Geld. Was glaubst du, wie vielen Kranken in D es genauso geht?

Aber in D verhungert niemand und von irgendwo kommt immer Geld rein. Vielleicht nicht viel und es wird eng... aber es geht.

Ob dein Partner will oder nicht, ist erst einmal zweitrangig.
Sollte die Arbeitsmarktrente kommen, kann er immer noch etwas dazu verdienen. Wie viel, steht dann im Rentenbescheid.

Aber sag mal... Selbständigkeit lange Zeit... hat dein Partner sich damals nicht gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit versichern lassen?
So einen kapitalen Fehler wird er doch wohl nicht begangen haben, oder!?

Grundsicherung erhält nur Derjenige, der eine VOLLE UND UNBEFRISTETE Rente erhält; leider sind die Gesetze so.
Das hat Silleke ja auch schon bestätigt.

Liebe Grüße
Norma
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  #5  
Alt 07.11.2009, 22:45
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Ups,

ich entschuldige mich, wenn meine Worte zu hart rübergekommen sind. Ist halt schon was anderes, ob man nur liest, oder dem dem Anderen gegenüber sitzt.

Natürlich weiß ich sehr sehr genau, wie finanzielle Sorgen den Alltag negativ beeinflussen können. Alles schon am eigenen Leib erlebt, leider.

Krankheit ist fast immer mit finanziellen Einbußen verbunden, das fängt ja schon beim Krankengeld an und geht weiter über eventuelle Rente bis hin zur Arbeitslosigkeit.

Allen, die gerade in so einer Situation stecken, kann ich nur raten, möglichst nicht in absolute Angstzustände zu verfallen. Wie ich bereits schrieb: irgendwie geht es weiter, selbst wenn es momentan aussichtslos erscheint.

Ich selbst habe schon eine dreiköpfige Familie erlebt, die es geschafft hat, mit 10 Euro eine gesamte Woche zu überbrücken. War hart, hat aber geklappt.

Trotz allem (und da gebe ich Silleke natürlich Recht) leben wir in einem Sozialstaat und wer mal über den Teich blickt (Amerika), weiß, wie schnell es Kranken dort sauschlecht ergeht, wenn sie nicht krankenversichert sind und dazu noch arbeitslos werden.

Und: Ja, ich blicke auch mit Sorgen ins nächste und übernächste Jahr (weiter zu blicken, traue ich mich nicht). Es werden weitere Belastungen auf Kranke zukommen; davon bin ich überzeugt.

Und auch sonst sieht es nicht rosig aus mit unserer Wirtschaft.

An die jetzige Jugend darf ich gar nicht erst denken... deren Rente wird verdammt mager ausfallen.

Ich hoffe, dass sich Binies Situation SO entwickelt, wie es für sie am Besten ist!

LG
Norma
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  #6  
Alt 09.11.2009, 12:28
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Ich noch mal ;-),

wenn der AG bereits die erste Anfrage abgelehnt hat, wird er sie meines Erachtens auch nicht mehr ändern.
Anspruch auf eine Halbtagsstelle?
Sorry, das glaube ich nicht. Wenn ein AG keine Halbtagsstelle anbieten kann, dann kann er halt nicht. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/teilzeitarbeitsgesetz/index.html

Doch, gibt es.


Du bist leider nicht alleine mit deinen sorgenvollen Gedanken ums liebe Geld. Was glaubst du, wie vielen Kranken in D es genauso geht? Ja, das kann ich mir vorstellen.

Aber in D verhungert niemand und von irgendwo kommt immer Geld rein. Vielleicht nicht viel und es wird eng... aber es geht. Das hoffe ich sehr.

Ob dein Partner will oder nicht, ist erst einmal zweitrangig.
Sollte die Arbeitsmarktrente kommen, kann er immer noch etwas dazu verdienen. Wie viel, steht dann im Rentenbescheid.

Aber sag mal... Selbständigkeit lange Zeit... hat dein Partner sich damals nicht gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit versichern lassen? das war vor meiner Zeit und er hat keine BU Versicherung, leider.
So einen kapitalen Fehler wird er doch wohl nicht begangen haben, oder!? Siehe oben...

Grundsicherung erhält nur Derjenige, der eine VOLLE UND UNBEFRISTETE Rente erhält; leider sind die Gesetze so.
Das hat Silleke ja auch schon bestätigt.

Liebe Grüße
Norma
Liebe Norma,

ich danke dir und auch wenn die Worte schon ernüchternd waren, so werden wir kämpfen und versuchen alles bestmöglich zu überstehen. Wo ein Wille, da ein Weg.....
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  #7  
Alt 09.11.2009, 20:31
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Hallo Binie,

Danke für den Link!

Leider leider ist das mal wieder mehr als schwammig formuliert. Habt ihr schon mal im Tarifvertrag deines Partners das Kleingedruckte gelesen!?
Dort kann der AG nämlich sehr leicht das Recht auf eine Teilzeitstelle aushebeln... und so, wie dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, wird spätestens jetzt auch der AG sich anwaltlich beraten lassen... wenn er sich quer stellen will (und das hat er ja mit seiner ersten Ablehnung bereits signalisiert).

Sei doch so lieb und berichte mal über den Ausgang des Antrages, ja? Ist bestimmt auch interessant für andere Kranke mit gleichem Problem.

Trotz allem: Kopf hoch!

LG
Norma
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  #8  
Alt 10.11.2009, 11:43
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Zitat:
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Hallo Binie,

Danke für den Link!

Leider leider ist das mal wieder mehr als schwammig formuliert. Habt ihr schon mal im Tarifvertrag deines Partners das Kleingedruckte gelesen!?
Dort kann der AG nämlich sehr leicht das Recht auf eine Teilzeitstelle aushebeln... und so, wie dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, wird spätestens jetzt auch der AG sich anwaltlich beraten lassen... wenn er sich quer stellen will (und das hat er ja mit seiner ersten Ablehnung bereits signalisiert).

Sei doch so lieb und berichte mal über den Ausgang des Antrages, ja? Ist bestimmt auch interessant für andere Kranke mit gleichem Problem.

Trotz allem: Kopf hoch!

LG
Norma
Liebe Norma,

klar werde ich gern weiter berichten. Der Anwalt sagte, dass es sehr schwierig sei, nachzuweisen dass man ihn nicht in Teilzeit beschäftigen kann. Bisher hatte er in allem was er gesagt und getan hat Recht, er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und geht darin förmlich auf.

Die Firma wird schon seit 1 Jahr anwaltlich vertreten, sie haben schon versucht meinen LG zu kündigen, wir haben die 2 Prozesse hierzu gewonnen.

Es geht derzeit einzig und allein darum, dass er wieder arbeitet und sich dann anderweitig bewirbt, da ihm jegliche Wiedereingliederung bisher verwehrt wurde. Einen neuen Job anzutreten aus der Krankschreibung heraus ist nicht günstig, drum erstmal zurück zur alten Firma.

Ich melde mich, sobald sich hier an der Front was tut, vor allem auch weil ich weiß dass wir damit sicher nicht allein sind.

btw. Die Härte war die Auskunft einer Dame hier: http://www.bmas.de/portal/17908/buergertelefon.html die meinte er soll eben kündigen bei der Firma.

LG
Sabine
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