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  #1  
Alt 08.09.2010, 22:05
florian florian ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2010
Beiträge: 1
Standard Aussteuern nach Kehlkopfoperation

Hallo zusammen.
Es ist eine etwas längere Geschichte:
War 7 Jahre selbstständig und mußte meinen Betrieb,wegen o.a. Krankheit aufgeben,bzw in die Insolvenz gehen.Freiwillig versichert in der GKV.
Bin seit dem 3.11.09 wegen "oben " krank geschrieben.Befinde mich im 63.Lebensjahr.Könnte im Juli 2011 in Rente gehen,oder aber auch früher,da ich 50% vom Versorgungsamt bekommen habe.
Jetzt schreibt der med.Dienst der Knappschaft mich am heutigen Tag wieder arbeitsfähig,bzw die KK teilt mir mit,das das Krankengeld mit Wirkung zum 31.08. eingestellt ist.Da ich noch immer nicht gesund bin,trifft mich das natürlich an der empfindlichsten Stelle.
Die Möglichkeit dees Widerspruchs werde ich wohl über den VDK in Anspruch nehmen.
Kann mir jemand andere Wege aufzeigen,die mir weiterhelfen ?
Für Antworten bin ich dankbar.

L.G.
Florian
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  #2  
Alt 11.09.2010, 11:58
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Aussteuern nach Kehlkopfoperation

Hallo Florian,
aber Dein SB-Ausweis ist doch noch weiter hin gültig oder? Du bist doch
Jahrgang 1947 oder so? Du könntest doch sofort die Rente beantragen.
Es muß auch keine EU-Rente sein, weil die da immer Schwierigkeiten machen
aber die normale Rente dürfte doch kein Problem sein. Soviel ich weis
mit 60 mit Abschlag und mit 63 ohne Abschlag. Da gibts bei der Homepage
der DRV einen Rentenrechner, mach dich da mal schlau und dann kannst Du
vielleicht aufatmen.
Wenn Du nicht weiter kommen solltest, gehst Du wirklich zum VDK, wenn
Du vielleicht schon Mitglied bist. Aber extra einsteigen würde ich nicht,
das kannst Du auch so rauskriegen.
Gehe eventuell noch zu einen Rentenstelle der DRV, da wirst Du auch
nach Terminvergabe kompetent beraten und wie Deine Möglichkeiten stehen.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.
Gruß Altmann
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