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  #1  
Alt 07.12.2015, 00:01
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Registriert seit: 01.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.877
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Liebe Zoraide,

wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mich mit diesen Themen nur auseinandersetzen, wenn es DIR ein Anliegen ist und DIR ein Bedürfnis.

so wie du es schilderst, fühlst du dich nur von den Schwiegereltern gedrängt, verunsichert und als wollten sie Dir Angst machen. Das ist sicherlich nicht der richtige Beweggrund, so etwas anzugehen.

Wenn es gut ist für dich und dein Seelenheil, dann mach das.
WEnn du dich verpflichtet fühlst oder gedrängt, lass es bleiben. es tut dir und deinem Heilungsprozess nicht gut.

liebe Grüße
chen
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  #2  
Alt 07.12.2015, 00:55
gilda2007 gilda2007 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Ich denke, jeder sollte sich mit diesem Thema beschäftigen, ob gesund oder krank. ich finde es eher egoistisch, es nicht zu tun.

Selbst der Ehepartner darf ja viele Dinge nicht bestimmen bzw handeln ohne eine entsprechende Vollmacht. Ich habe meinen Ehemann auch dazu verdonnert, das anzugehen.

Gott bewahre, dass ihn der berühmte Bus trifft, aber mitten im Kummer braucht man nicht noch Stress mit Banken etc.
__________________
lg
gilda
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  #3  
Alt 07.12.2015, 02:05
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 917
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Ja, da kann ich Gilda nur zustimmen.

Es ist so, dass sich jeder damit auseinandersetzen sollte, der will, dass sein EIGENER Wille Beachtung findet.

Tut man das nicht, können Ärzte nur versuchen, den "mutmasslichen Willen" zu ermitteln - und der kann, je nachdem, wen sie da befragen - völlig abweichen von dem, was man selbst will oder gewollt hätte.

Diese Thematik fand auch bei uns in der Ausbildung große Beachtung, weil
sie wirklich wichtig ist.

Legt man nichts fest, muss man nehmen was kommt und was andere entscheiden.

Wichtig ist, man sollte das ausfüllen und dann alle 2 Jahre mit Datum NEU
unterschreiben. Denn: Lebenssituationen verändern sich und somit manchmal auch das, was man will. Durch das jeweils erneute Unterzeichnen dokumentiert man, dass sich der niedergeschriebene Wille nicht geändert hat.

Aber: JA, jeder muss das natürlich für sich selbst entscheiden.

Ich habe mich auch entschieden, das auszufüllen, weil ich meinen Kindern nicht auflasten möchte, solche Entscheidungen treffen zu müssen - die wären in solchen Situationen auch ohne diese Aufgabe belastet genug.


__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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