Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Hallo,
meine Frau hat eine AHB nach Brustkrebs absolviert die Klinik hat Ihr mit dem Entlassungsschein Arbeitsfähigkeit bescheinigt, gegen diesen Bescheid möchte ich Widerspruch einlegen.Muss ich mich an die Klinik wenden oder wer ist zuständig.Meine Frau steht in keinem Leistungsbezug da Sie seit 30 Jahren eine Muskelerkrankung hat nicht arbeiten kann.Das Thema Rente hat sich nie gestellt da nicht genügend Versicherungszeiten zusammen kommen.
Gruss Willy
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