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  #1  
Alt 06.11.2004, 21:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rentenverlängerung....Teil 2

Hallo,

den ersten Teil habe ich unter "Rentenverlängerung...bin down und kaputt... geschrieben.

Ich bemühe mich vergebens, gelassen zu bleiben, irgendwie spielen meine konfusen Gedanken immer wieder Achterbahn mit mir. :-(

Trotzdem vielen Dank für die aufmunternden Antworten! :-)

Jetzt erhielt ich einen Brief von der BfA, dass sie eine schriftliche Einwilligung von mir benötigen und zwar, damit der Entlassungs-Reha-Bericht (von Februar 2003) an den (noch nicht namentlich genannten) Gutacher übersendet werden kann.

Was, bitte schön, soll das denn?

Soll da etwa nach Aktenlage entschieden werden?

Wenn jemand von euch eine Erklärung hat, bitte meldet euch doch bitte!

Ich dreh schon wieder am Rad... :-(

Genervte Grüße
Norma
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  #2  
Alt 17.11.2004, 12:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rentenverlängerung....Teil 2

Hallo NORMA;
DAS WAR BEI MIR VOR KURZEM GENAU SO UND ICH ERLAUBTE ihnen das nur mit meinen gemachten Zusätzen die ich im Entlassungsbericht der REHA Kur hinterliess.
Jetzt bekam ich einen Termin beim Gutachter und muß da hin am 6 Dezember04 und fühle mich auch nicht wohl.
Gruß und Mut von Clausname@domain.dename@domain.de
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  #3  
Alt 17.11.2004, 13:12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rentenverlängerung....Teil 2

Hallo Claus,

da bist du ja schon ein kleines Stückchen weiter als ich...

Kenne jetzt zwar den Gutachter, habe aber noch keinen Termin.

Dann sitzen wir beide ja nun im selben Boot und wissen nun nicht, wo wir landen werden, nicht wahr? :-(

Ich werde dir am 6. Dezember ganz fest die Daumen drücken!

Liebe Grüße
Norma
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